Nebenkosten: trotz Kamin, hohe Heizkosten, zu hohe Versicherungskosten

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Der Abrechnungszeitraum wird wohl vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011 gehen. Der von dir angegebene Zeitraum ab dem 15.05. dürfte der Nutzungszeitraum sein. Kürzere Abrechnungszeiträume als ein Jahr sind nämlich nur bei Vorliegen eines besonderen sachlichen Grundes möglich.

1. Ich habe in den vergangenen 20 Jahren noch nie einen Mieter erlebt, der von sich selbst der Meinung war, er würde auch nur durchschnittlich heizen. Alle waren felsenfest davon überzeugt, sie würden die Heizung nur ganz selten nutzen. Leider helfen solche Selbsteinschätzungen im Ernstfall nicht weiter. Wenn du hier einen Fehler geltend machen möchtest, musst du Fakten auf den Tisch legen. Dabei gibt es in der Regel nur 2 Ansatzpunkte: Zum einen kann die Ablesung falsch gewesen sein. Das könntest du nochmals kontrollieren. Zum anderen könnte es Übertragungsfehler oder Rechenfehler gegeben haben. Auch das solltest du kontrollieren. Ist nicht besonders schwer, wenn du die Zählerstände zum Einzug und zum Ablesetag notiert hast. Hast du das nicht, wird es jedoch schwierig. Diese beiden Fehlerarten kommen schon mal vor. Höchst selten funktionieren die Zähler nicht richtig. Wenn sie ordnungsgemäß geeicht sind und die Eichung noch gültig ist, musst du auch nachweisen, dass die Zähler nicht richtig funktionieren. Das geht nur über ein kostenintensives Sachverständigengutachten. die weit überwiegend ergeben, dass die Zähler richtig zählen. Lange Rede, kurzer Sinn: Mit deinem Gefühl bist du in guter Gesellschaft, es nutzt dir aber nichts, wenn du es nicht durch Fakten untermauern kannst.

2. Nach dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Mieterbundes betragen die Versicherungskosten im Schnitt 0,14 € pro qm und Monat. Das wären bei euch ca. 150 €. Das würde ich mir in der Tat näher anschauen. Der Betrag ist mehr als doppelt so hoch. Das spricht für einen Fehler oder für Unwirtschaftlichkeit.

3. Wasser und Abwasser liegen im Schnitt bei 0,41 €. Das wären bei euch ca. 440 €. Der absolute Betrag ist also ziemlich niedrig. Wenn ihr keine Wasseruhren habt, die den Verbrauch ermitteln, müssten die Wasserkosten nach dem Gesetz eigentlich über die Wohnfläche ermittelt werden. Die Verteilung nach Köpfen setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung voraus. Ich vermute aber mal, dass ihr damit ganz gut fahrt, wenn ich mir den Betrag und die Größe eurer Wohnung ansehe.

Fazit: Wasser sieht gut aus, Versicherung zu hoch, Heizung musst du mehr bringen als nur die übliche Vermutung. Da müssen Fakten auf den Tisch, erst recht wenn sich wie von dir selbst festgestellt im üblichen Rahmen bewegen.

LG

C.

Hallo, danke für die umfangreiche antwort. Also mit dem Abrechnungszeitraum hast du recht, der ist 01.05.2010 - 30.04.2011 und der Nutzungszeitraum ist 15.05.2010 - 30.04.2011.

Das wir wenig geheizt haben, ist nicht nur so ne Vermutung, sondern eine Gewissheit. Da mein Freund Tischler ist und wir so günstig an Holz kommen, wäre es dumm zu heizen anstatt den Ofen zu benutzten - also haben wir zu (gut) 90% mit Ofen geheizt und höchstens 10% mit Heizung - wie soll man sowas beweisen, das ist kaum möglich oder?

Die Versicherungskosten sind, wie vermutet, definitiv zu hoch, da werde ich mir vom Vermieter die Belege zeigen lassen, denn, soweit ich weiß, dürfen nur Gebäude- & Haftpflichtversicherungskosten auf die Mieter umgelegt werden !!?

Vielleicht hat der ein oder andere noch Erfahrungen bezüglich meiner Probleme und lässt mich dran teil haben. Euch danke für eure Antworten, Liebe Grüße, Jess

@diejess

Selbst wenn ihr das beweisen könntet, würde das nicht an den Ständen der geeichten Zähler ändern. Und nur die sind entscheidend, solange sie nicht erwiesenermaßen falsch gehen. Da könnt ihr noch soviel dazuheizen.

Das mit den Belegen für die Versicherungskosten ist ein guter Gedanke.

Hier findest du übrigens die Zahlen vom Mieterbund:

http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews[ttnews]=324&txttnews[backPid]=3126&cHash=9baf7c8f43

Da kannst du auch mal deine anderen Kosten vergleichen.

Hallo, hab grad den Beitrag gelesen und bin in der gleichen Situation - nur mit dem Unterschied, dass ich inzwischen ahne woran das mit den hohen Heizkosten liegt. Die Verdunster an der Heizung zählen nämlich nur die Umgebungstemperatur ( und somit Verdunstung ) und nicht den wirklichen Verbrauch. Sprich - ordentlich einheizen mit dem Ofen, schön warm - ordentliche Heizkostenrechnung ! Wir müssen über 600 € nachzahlen - und dabei haben wir das Holz auch kaufen müssen... ganz schöner Beschiss- alle anderen Mieter freuen sich wahrscheinlich über beringere Kosten trotz sehr langen kalten Winter letzes Jahr...

Also du bist nicht allein... LG.

Erstmal n Widerspruch schreiben (innerhalb von 14 Tagen möglich). Dann musst du die Rechnung erstmal nicht bezahlen und hast Zeit gewonnen. Ansonsten fällt mir die Verbraucherschutzzentrale ein, bei der du dich beraten lassen kannst

Erstmal n Widerspruch schreiben (innerhalb von 14 Tagen möglich).

Quatsch, dafür hat man ein Jahr...

Dann musst du die Rechnung erstmal nicht bezahlen und hast Zeit gewonnen.

Wenn man keine konkreten Gründe mit Belegen hat, muss man selbstverständlich dennoch zahlen, allein die Plausibilität anzuzweifeln, weil die Werte nicht dem Durchschnitt entsprechen, reicht dafür nicht, wenn die Werte nicht wirklich extrem um ein Vielfaches abweichen und völlig unrealistisch sind...

@XtraDry

Der Wert für Versicherung 315,-€ liegt extrem über dem normalen durchschnitt der laut Internet mit 50-150,-€ angegeben ist. Vielleicht hat hier ja jemand vergleichbare Werte für mich.

@diejess

Ja, das ist schon viel, ich habe ein Haus mit ca. 130 Euro pro Einheit, eins mit ca. 200 Euro pro Einheit und eins mit 250 Euro pro Einheit (kommt eben auf die Gegebenheiten an). Dennoch ist es Deine Aufgabe, dies anhand der Unterlagen des Vermieters zu prüfen und zu widerlegen, nicht seine, die Plausibilität zu beweisen...

Die Richtigkeit kannst Du am besten selbst beim Vermieter prüfen...