Nebenkostenabrechnung - Wasser - Differenz zwischen Hauptuhr und Uhr der Mieteinheiten

5 Antworten

Ich würde -unabhängig von deiner Frage- mal dringend eine Leckageortung durchführen lassen. Oft ist ein versteckter Wasserschaden Schuld an solchen Differenzen!

kann sie sich sparen. Meistens kommen diese Differenzen vor, wenn zu unterschiedlichen Tagen die Uhren abgelesen werden. Denn die Rechnung kann nur aufgehen, wenn die Hauptuhr und die Wohnungenuhren zum gleichen Zeitpunkt abgelesen werden. Wenn schon 1 Tag dazwischen ist ergibt sich eine Differenz.

@Tabaluga1961

Na, so blöd kann man aber auch nicht sein, oder? Natürlich müssen die Werte "zeitgleich" abgelesen werden. Davon bin ich ausgegangen...

Ist aber oft ein Indiz für einen Wasserschaden.

Ich verteile die Differenz so prozentual, wie der Anteil an der Summe der Einzelnen Uhren ist.

hallo

das ist ganz normal !! da braucht nur eine uhr getauscht werden , und schon ist deine rechn im ar.......

gruss

wieso im A....., dafür gibt es ja die Tolleranz von 15 %

Der HZ des Versorgers misst exakter als die Unterzähler in den Wohnungen. Dadurch kann es zu Messdifferenzen kommen. Zusätzlich sind hier Ablesefehler (bewusst oder unbewusst) durchaus zusätzlich möglich. Ich würde als Vermieter bzw. der Dienstleister, persönlich die Jahresablesung vornehmen. Da die Differenz zwischen Summe Unterzähler und Hauptzähler unter 20% liegt, ist sie anteilig an die Mieter weiterzugeben. Du schlägst einfach auf die Summe der Unterzähler ´die Differenz drauf. Die Gesamtkosten lt. Versorger teilst du durch die Gesamtkubikmeter (incl. Differenz) und kommst somit auf den Kubikmeterpreis den du anhand des Verbrauches in den Wohnungen für den jeweiligen Mieter in seiner BK-Abrechnung veranschlagst. Gleiches gilt noch für die Grundgebühr (in der Regel). Gerechter wäre es, die GG einheitlich je Wohnung anteilig umzulegen. In der Praxis kommt dann noch zum Frischwasserpreis der Preis für die Schmutzwasserentsorgung dazu (gleiches Volumen). Es erfolgt also nur die preisliche Anrechnung der Differenz, nicht eine mengenmäßige Anrechnung. Die Verbräuche sind so anzugeben wie abgelesen. Anders ginge es auch nicht .

Da wären die 14,341 m³ auf 6 Mietparteien umzulegen. Für die 2,39 m³ oder etwa 3,50 € dürfte sich eher kein Widerspruch beim Mieter regen, wenn man das je nach Gegebenheiten anteilig unter Thermenwasser, Gartenbewässerung o. dgl. als Fußnote ausweist :-)

G imager761