Minijob kündigen als 14-Jähriger

5 Antworten

Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, und da du minderjährig bist, brauchst du auch die Unterschrift der Eltern.

Wenn eine Probezeit vereinbart war, dann kannst du, wenn nichts anderes vereinbart wurde, mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Schau ,wenn vorhanden, in deinem Arbeitsvertrag nach, was dort vereinbart ist.

Hast du keinen schriftlichen Vertrag? Da stehen solche Dinge üblicherweise drin! Wenn nicht: direkt mit dem Chef sprechen, am besten mit "Zeugen", dann kannst du dir die schriftliche Kündigung auf einen mündlichen Vertrag sparen...

Angelus2012  16.09.2014, 07:24

Auf ein mündlicher Vertrag bedarf einer schriftlichen Kündigung. Kündigungen bedürfen IMMER der Schriftform.

Hier kommt noch hinzu, das der Fragesteller minderjährig ist, er somit keinen Vertrag abschließen kann, lediglich seine Eltern, und diese den Vertrag dann auch kündigen müssen.

Schau wegen der Kündigungsfrist in deinen Arbeitsvertrag. Hast du keinen schriftlichen Vertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

Kündigen musst du IMMER schriftlich (auch bei münlichem Vertrag) sonst ist diese ungültig, bzw. das müssen eigentlich deine Eltern machen, weil du minderjährig bist.

Du kannst aber erst einmal darum bitten, deinen Vertrag aufzulösen.

schnappi1234  17.09.2014, 10:50

Angelus,prima ich erlaube mir aber noch einen Tip hinzuzufügen:Solltest Du weniger Stunden als vertraglich vereinbart gearbeitet haben....das Geld für die vereinbarten Stunden aber erhalten haben,lieber Computerfreak,dann hättest Du durch diese Minusstunden eine Überzahlung erhalten.Sage bitte unbedingt bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag,das du dieses Geld nicht zurückzahlen kannst.Biete an,die Stunden nachzuarbeiten! Ganz wichtig,da es hier erfahrungsgemäß immer wieder zu ernsthaften Problemen kommt! Läßt man Dich nicht nacharbeiten,mußt Du nichts zurückzahlen! Kann auch durch JASCHG unmöglich sein.

Steht in deinem Arbeitsvertrag.

immer schriftlich und das normalerweise 14 Tage im Vorraus