Keine Übernahme nach Probezeit?

4 Antworten

Muss der Arbeitgeber mich auch schriftlich kündigen und eine Frist von 14 Tagen einhalten?

Selbstverständlich muss der AG (wie auch der AN) schriftlich unter Einhaltung der vereinbarten/gesetzlichen/tariflichen Kündigungsfrist kündigen. Die Schriftform ist im § 623 BGB vorgeschrieben.

Wenn Du selbst kündigen willst, solltest Du aber einen anderen Job haben, ansonsten bekommst Du eine Sperre des ALG.

Will Dein AG Dich nicht weiter beschäftigen, soll dieser kündigen, dann gibt es keine Sperre.

Bratkartoffel92 
Fragesteller
 28.06.2018, 08:44

Bekomme ich ALG, wenn mein Arbeitgeber mich kündigt?Auch, wenn ich gar keinen neuen Job will, weil ich ab Oktober studieren werde?

Hexle2  28.06.2018, 08:47
@Bratkartoffel92
weil ich ab Oktober studieren werde?

Dann hast Du sehr wahrscheinlich noch keine 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Sorry, dann gibt es auch kein ALG I.

Bratkartoffel92 
Fragesteller
 28.06.2018, 08:53
@Hexle2

Doch, habe ich. habe von Sep. 2014 - Jan. 2017 eine Ausbildung gemacht und von Jan. 17 - 15. April 2018 bei meinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet und seit 16.4. bei meinem neuen Arbeitgeber.

Hexle2  28.06.2018, 08:57
@Bratkartoffel92

Dann lass Dich vom AG kündigen und geh zum Amt.

Du musst ja nicht sagen, dass Du gar keinen Job mehr willst, bis Oktober ist es ja auch nicht mehr lange. Auf alle Fälle bekommst Du Geld und bist krankenversichert.

Bratkartoffel92 
Fragesteller
 28.06.2018, 08:59
@Hexle2

Wenn ich im August ein Praktikum mache, bekomme ich dann trotzdem Geld?

Halbammi  28.06.2018, 09:14
@Bratkartoffel92

Nein. Dann stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Folglich bekommst du auch keine Lohnersatzleistung

Wenn klar ist, daß sie Dich nicht übernehmen, sollen sie Dir ganz normal die Kündigung geben. Sobald Du diese in der Hand hast, gehst Du zum Arbeitsamt und meldest Dich vorsorglich "arbeitsuchend" (selbst wenn Du in der Zwischenzeit etwas finden solltest.

Ansonsten riskierst Du eine Sperre, die auch auf Dich zukommen kann, wenn Du SELBST kündigst, schließlich sieht es dann beim Arbeitsamt so aus, als WOLLTEST Du nicht arbeiten ...

Bratkartoffel92 
Fragesteller
 28.06.2018, 08:42

Das Ding ist, ich wollte sowieso kündigen, weil ich ab dem kommenden Wintersemester studieren werde. Das weiß mein Arbeitgeber natürlich nicht.

Ist es jetzt besser, wenn ich zuvor kündige oder mich kündigen lasse?

Alicia54  28.06.2018, 09:31
@Bratkartoffel92

Kündigen lassen, auch wenn Du dann später studieren willst. Du bekommst sonst eine 3 monatige Sperre beim Arbeitsamt und wenn Du Pech hast auch beim Jobcenter, falls Du nicht genügend Rücklagen hast, um die Zeit bis zum Studium zu überbrücken und ALG II beantragen mußt.

Denk dran, daß Du nicht krankenversichert bist und selbst bezahlen mußt, wenn Du weder vom Arbeitsamt, noch vom Jobcenter Geld bekommst.

die verkürzte Kündigungsfrist gilt für beide Seiten. Für beide gilt: eine Kündigung ist schriftlich zu verfassen mit Unterschrift und Übergabe.

Handelt es sich nur um Probezeit oder ist der Vertrag auch befristet?

Ist der Vertrag befristet, dann endet er, ohne daß es einer Kündigung bedarf. Ansonsten ist eine Kündigung notwendig, da gelten dann die vereinbarten Fristen.