Selbst kündigen. Minijob in Sperrzeit erlaubt?

2 Antworten

Darfst Du haben, meines Wissens. Wird allerdings dann nach der Sperre bei der Berechnung des ALG 1 berücksichtigt, d. h. Du bekommst dann weniger ALG 1.

Ja, aber die Einkünfte aus dem Minijob werden mit dem ALG verrechnet.