Als Minderjähriger einen Aushilfejob kündigen (unter einem Monat)?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht nötig - es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis; ein Arbeitsvertrag kommt zustande,wenn sich beide Seiten auf die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben bzw. wenn man mit der Arbeit beginnt und man wird nicht nach Hause geschickt.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen vorgeschrieben; fehlt es an der Schriftform, dann besteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Wenn keine Probezeit vereinbart ist, gibt es auch keine.

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden - diese Kündigungsfrist wäre hier eigentlich einzuhalten...

Die Zeit, die Du gearbeitet hast muß auch vergütet werden.

Das Arbeitsverhältnis muß normalerweise zwingend schriftlich gekündigt werden.

Da Du noch minderjährig bist, könnten Deine Eltern dem Arbeitsvertrag widersprechen, denn Du bräuchtest dazu grundsätzlich deren Genehmigung.

Die Eltern sollten schriftlich die Zustimmung zur Tätigkeit verweigern - das war es dann...

Meist reicht aber auch ein Gespräch mit dem Chef, daß man auch ohne schriftliche Kündigung sofort aufhören kann...

Da würde ich mir keine Gedanken machen. Sag es dem Chef so wie Du es hier dargestellt hast. Obwohl ein mündlicher Vertrag auch gültig ist, wird der Chef Dich sicher nicht verklagen, wenn Du nicht mehr kommen willst. Auch gibt es üblicherweise immer eine Probezeit, in der Du sofort kündigen kannst. Rufe ihn gleich mal an. Natürlich muss er die bisher gearbeitete Zeit bezahlen.

Muss diese Probezeit nicht vorher ausgemacht werden? Danke für die Antwort!

@JohnDou

Nach meinem Rechtsempfinden ist eine Probezeit immer üblich und vorrauszusetzen. Wer ausdrücklich keine Probezeit möchte, muss das explizit schriftlich festhalten.

@susaram

Nun bin ich verwirrt, denn ich habe genau das Gegenteil im Internet gelesen...

Geh einfach hin und erklär deinem Chef deine Situation und sag, dass du aufhören willst, oder andere Arbeitszeiten, falls das möglich ist... Um nett zu sein, würde ich an deiner Stelle aber anbieten noch die verbleibenden bestehenden Termine zu arbeiten (oder 2 Wochen z.B.), damit dein Chef Zeit hat bei zu planen. So hab ich es damals jedenfalls gemacht, aber nicht im Kino

Ich werde es versuchen. Danke für die Antwort!

Normaler weise sollte man ein Elternteil dabei haben, wenn man noch minderjährig ist und sich irgend wo bewirbt. Denn so Erwachsen ist man mit in dem Alter noch nicht um richtige Entscheidungen zu treffen.Außerdem ist der Job im Kino ab achtzehn, daher hat er auch keinen Vertrag gemacht. Also ruf an und sage, dass Du nicht mehr kommst.

Warum ist der Job im Kino ab 18???

Ein Aushilfejob im Kino ist erlaubt bis 20:00 Uhr wenn man unter 14 ist, bis 22:00 Uhr wenn man unter 16 ist und bis 00:00 Uhr wenn man unter 18 ist.

Aber es steht doch nirgends, dass der Fragesteller nach 0:00 arbeiten soll

Dadurch, dass du gearbeitet hast, und die Arbeit angenommen wurde, kam der Arbeitsvertrag zustande. Allerdings hätten deine Eltern dem zustimmen müssen. Sie könnten als diesen Arbeitsvertrag für nichtig erklären.