Minijob kündigen? Hilfe

6 Antworten

Hallo,

also um das von Anfang an klar zu stellen.... Du hast einen Vertrag mit einer Laufzeit von 90 Tagen unterschrieben. Natürlich besteht die Möglichkeit, diesen jetzt schon zu kündigen, jedoch bist du vertraglich dazu verpflichtet, für den Rest der Laufzeit weiter dort zu arbeiten. Ein Nichterscheinen wäre eine Arbeitsverweigerung und würde nicht negativ auf entweder Gehalt und / oder Lebenslauf auswirken.

Da du so oder so bis zum Ende arbeiten musst, es sei denn, dein Chef ist so gnädig und entlässt dich in einem beidseitigem Einverständnis aus dem Vertrag, macht diese Frage an sich keinen großen Sinn.

Ganz kurz gefasst - du musst wg. dem Vertrag bis zum Ende arbeiten - Monatlich ist dein Chef verpflichtet, dir das Gehalt zu zahlen, es sei denn, du verweigerst den Dienst.

LG und viel Glück weiterhin!

Es kommt darauf an,was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

  • Wurde eine Probezeit vereinbart,dann kann in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Wurde keine Probezeit vereinbart,dann kannst du,wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag steht, womöglich mit einer Frist von vier Wochen zum 15.oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
  • Steht in deinem Arbeitsvertrag aber nichts zu den Kündigungsmöglichkeiten,dann kannst du auch nicht kündigen,da nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz kalendermäßig befristete Arbeitsverträge mit Ablauf der vereinbarten Zeit enden.
  • Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur dann ordentlich gekündigt werden,wenn dies einzel- oder tarifvertraglich vereinbart ist.

Gegebenenfalls frag den Arbeitgeber nach einem Aufhebungsvertrag mit kurzfristiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

würd ich am besten mit dem verantworltichen in deiner arbeit drauf ansprechen und bereden =)

Dann schau erst mal in Deinen Vertrag, was da zum Thema Kündigung steht (Fristen).

Für geleistet Arbeit musst Du in jedem Fall bezahlt werden!

Hallo,

lies doch mal in deinem Vertrag nach, da müssten auch die Kündigungszeiten geregelt sein.