Kündigung von Minijob?

5 Antworten

Bei einer vereinbarten Probezeit von hoechstens 6 Monaten betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Wurde jedoch keine Probezeit vereinbart, betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist von Anfang an 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende.

Arbeits- und tarifvertraglich koennen von den gesetzlichen Fristen abweichende Kuendigungsfristen wirksam vereinbart werden (arbeitsvertraglich aber nur laengere, tarifvertraglich auch kuerzere). Dann gelten die vereinbarten.

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Für die ersten drei Monate kannst du mit deinem Arbeitgeber für eine vorübergehenden Aushilfe eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbaren. 

Du kannst doch auch mit deinem Arbeitgeber die Zeit, also die 2 Monate, arbeitsvertraglich befristen. Dann bedarf es auch keiner Kündigung.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen. Im Arbeitsvertrag stehen die auch.

Ob zum 15. oder zum Monatsende wird auch vertraglich geregelt.

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Im Normalfall hat man eh eine Probezeit von 3-6 Monaten in der man eine K-Frist von 2 Wochen hat.