Kündigung von Minijob?
Hey,
ich fange nächsten Monat also am 3.6 an bei Rewe zu arbeiten als Aushilfe auf Minijob Basis.
Nun stellt sich mit die Frage wie das mit dem kündigen abläuft. Ich selber habe mir als Ziel gesetzt 2 Monate mir den Job anzugucken und dann zu entscheiden ob ich kündigen will oder nicht.
falls ich kündigen will, kann ich dies einfach machen. Oder besteht eine gewisse Zeit die ich arbeiten muss? Kann ich einfach zum 15.7 kündigen wenn ich ab August nicht mehr arbeiten will ?
ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen
5 Antworten
Bei einer vereinbarten Probezeit von hoechstens 6 Monaten betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Wurde jedoch keine Probezeit vereinbart, betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist von Anfang an 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende.
Arbeits- und tarifvertraglich koennen von den gesetzlichen Fristen abweichende Kuendigungsfristen wirksam vereinbart werden (arbeitsvertraglich aber nur laengere, tarifvertraglich auch kuerzere). Dann gelten die vereinbarten.
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Für die ersten drei Monate kannst du mit deinem Arbeitgeber für eine vorübergehenden Aushilfe eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbaren.
Du kannst doch auch mit deinem Arbeitgeber die Zeit, also die 2 Monate, arbeitsvertraglich befristen. Dann bedarf es auch keiner Kündigung.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen. Im Arbeitsvertrag stehen die auch.
Ob zum 15. oder zum Monatsende wird auch vertraglich geregelt.
Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Im Normalfall hat man eh eine Probezeit von 3-6 Monaten in der man eine K-Frist von 2 Wochen hat.
In der Probezeit hat man meist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum 15. oder Monatsende.
Guck in Deinen Vertrag.
Wenn da nichts steht, gilt automatisch das Gesetzliche