Minderjährig hotel buchen in- und Ausland?

2 Antworten

„Jugendliche ab 16 Jahren können zwar auch ohne Aufsicht Urlaub machen, oftmals scheitern Minderjährige aber schon bei der Buchung einer selbst organisierten Reise. 

Denn Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig und dürfen deshalb nur Verträge abschließen, die sie mit ihrem Taschengeld begleichen können. Dies ist im so genannten Taschengeldparagrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§110 BGB) geregelt. Da eine Reisebuchung normalerweise das Budget eines Jugendlichen übersteigt, muss diese von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen oder genehmigt werden. In Reisebüros sollte zur Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden.

Reisevollmacht - die Einverständniserklärung der Eltern

Neben dem obligatorischen Personalausweis beziehungsweise dem Reisepass sollten Jugendliche auch eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern dabei haben, die darin den Urlaub ausdrücklich erlauben. Eine elterliche Reisegenehmigung sollte auch dann mitgeführt werden, wenn eine andere volljährige Person mitreist, die nicht das Sorgerecht hat.

Minderjährige, die ohne eine solche Vollmacht ins Ausland reisen, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Reisevollmacht berechtigt außerdem zu allen Geschäften, die im Rahmen einer Urlaubsreise üblicherweise getätigt werden wie zum Beispiel die Hotelbuchung und Restaurantbesuche.

Neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern sollten in der Vollmacht das Ziel der Reise, Reisedauer (bzw. der Zeitraum für den die Vollmacht gelten soll) sowie die Telefonnummer der Eltern vermerkt sein. Die Reisevollmacht darf nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Eltern mitgeführt werden. Nur so kann ein Polizist oder Zollbeamter im Ausland sicher sein, dass die Unterschriften auf der Vollmacht nicht gefälscht.“

Quelle:

https://www.forium.de/redaktion/jugendreisen-sicher-im-urlaub-ohne-eltern/1/

Das nächste Problem ist, dass weltweit Hotels Minderjährige nicht aufnehmen müssen. Auch wenn die Zimmer gebucht und bezahlt sind, kann das Hotel euch den Check-in verweigern. 

Also müssen eure Eltern, das schriftlich mit dem Hotel klären und bestätigen lassen, dass ihr dort wohnen dürft. 

Anders geht es nicht.

Ab 18 Jahre darf man ein Hotel selbst buchen und uebernachten.

Unter 18 Jahre bleibt prinzipiell nur die Alternative Jugendherberge/Youth Hostel.