Mildernde Umstände beim Rotlichtverstoß?
Hallo,
Ich schildere kurz die Ausgangslage. Ich bin letztens an eine Kreuzung gefahren und wollte rechts abbiegen, die Ampel war rot. Da das ganze im Februar stattfand, war es um 18 Uhr (Tatzeit) stockdunkel. An dieser Kreuzung war an der roten Ampel an der ich hielt, seit min. 10 Jahren schon immer ein Grünpfeilschild. Dieses wurde, was ich nicht wusste, ein paar Wochen zuvor entfernt. Aus Routine (oft gefahrene Strecke) habe ich so wie immer in diesem Fall an der roten Ampel kurz gehalten, die komplette Kreuzung war frei, und bin dann abgebogen, wie am Grünpfeilschild üblich. 200 Meter später wurde ich von der Polizei angehalten, diese hatten das ganze beobachtet. Vor wenigen Tagen erhielt ich nun den Bußgeldbescheid dazu. Rotlichtverstoß (Ampel logischerweise länger rot als eine Sekunde) Strafe: 200€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und (da dort noch in Probezeit die jetzt bald ausgelaufen wäre) Probezeit Verlängerung auf 4 Jahre insgesamt. Kann mir der Umstand, dass ich dachte, da wäre noch dieses Grünpfeilschild und ich angehalten habe vor dem abbiegen, evtl. mildernd ausgelegt werden? Vielleicht kennt sich hier jemand mit Verkehrsrecht aus…
2 Antworten
Da sehe ich ehrlich gesagt keine großen Chancen. Du hättest dich vergewissern müssen, dass das Schild noch da ist. Stell dir vor, an einer Stelle wäre die Vorfahrt geändert worden und du fährst aus Gewohnheit voll durch und überfährst dabei ein Kind...
Du kannst natürlich trotzdem Einspruch einlegen. Allerdings würde ich mir da keine nennenswerten Hoffnungen machen. Du kannst dir natürlich einen Anwalt nehmen und hoffen, dass der das noch irgendwie zurechtbiegen kann. Aber die Kosten für den Anwalt und ggf. Gerichtskosten kommen im Falle deines Unterliegens noch oben drauf...
Gerne.
Nein das ist kein mildernder Umstand es gelten nur Schilder die da sind.
Ja das ist natürlich richtig. Ich danke dir für die Antwort.