Mildernde Umstände beim Rotlichtverstoß?

2 Antworten

Da sehe ich ehrlich gesagt keine großen Chancen. Du hättest dich vergewissern müssen, dass das Schild noch da ist. Stell dir vor, an einer Stelle wäre die Vorfahrt geändert worden und du fährst aus Gewohnheit voll durch und überfährst dabei ein Kind...

Du kannst natürlich trotzdem Einspruch einlegen. Allerdings würde ich mir da keine nennenswerten Hoffnungen machen. Du kannst dir natürlich einen Anwalt nehmen und hoffen, dass der das noch irgendwie zurechtbiegen kann. Aber die Kosten für den Anwalt und ggf. Gerichtskosten kommen im Falle deines Unterliegens noch oben drauf...

einefragexy 
Fragesteller
 21.04.2022, 00:13

Ja das ist natürlich richtig. Ich danke dir für die Antwort.

Nein das ist kein mildernder Umstand es gelten nur Schilder die da sind.