Gilt nur die Haltelinie als Rotlichtverstoß?
Hallo,
ich frage mich, ob es nur dann als Rotlichtverstoß zählt, wenn man die Haltelinie überfahrt während die Ampel rot ist. Bei Linksabbiegerspuren kann es ja häufig so sein, dass die Haltelinie vorgezogen ist. Bei stockendem Verkehr bin ich nun über die Haltelinie bei grün, aber nicht an der Ampel vorbei. Darf ich dann trotzdem nach links abbiegen, auch wenn die Ampel inzwischen auf Rot schaltet?
3 Antworten
Nein, keinesfalls. Wenn du nur die Haltelinie überfahren hast und dann stehen bleibst, zählt das nur als Haltelinienverstoß. Der kostet ohne Gefährdung 10,-, wird aber meistens nicht verfolgt.
Fährst du dagegen nach Rot in den geschützten Bereich der Kreuzung ein, handelt es sich um einen Rotlichtverstoß und der kostet zwischen 90,- und 200,- sowie 1 oder 2 Punkte.
Wenn man in den geschützten Bereich einfährt, wird die Zeit gemessen, ab der man die Haltelinie überfahren hat, nachdem die Ampel auf rot geschaltet hat. Fährt man jedoch nicht in den geschützen Bereich ein, liegt auch kein Rotlichtvertsoß vor.
Und wenn man bei Grün die Haltelinie überfahrt und bei Rot in den geschützten Bereich zählt das also trotzdem als Rotlichtverstoß? Tut mir leid für das viele nachfragen will ganz sicher gehen.
Wenn es so ist, dass ich die Ampel noch sehe und ich über die Haltelinie inzwischen drüber gefahren bin und sie in der Zwischenzeit auf rot umschaltet, bleibe ich stehen. Ob das richtig ist, weiß ich nicht. Aber ich gehe zumindest auf Nummer sicher. Wegen eines Rotlichtverstoßes kann man auch den Führerschein verlieren. Damit ist nicht zu spaßen..
Naja, wenn "stockender Verkehr" bedeutet, daß die Kreuzung mit voranfahrenden Fahrzeugen verstopft war hättest du auch bei Grün bereits an der Haltelinie stehenbleiben müssen und warten bis der Kreuzungsbereich wieder frei ist.
Ansonsten gilt, entweder hinter die Haltelinie zurücksetzen oder fahren. Vor der Haltelinie stehenbleiben und warten bis wieder grün wird geht mal gar nicht weil man damit die Kreuzung blockiert.
Die Kreuzung wird nicht verspoft, da die Linksabbiegerspur im Gegensatz zu der Spur die geradeaus führt vorgezogen ist. Außerdem muss ja beim linksabbiegen in die Kreuzung hineingefahren und in der Kreuzungsmitte gehalten werden, daher verstehe ich nicht wieso ich vor der Linie halten sollte. Außerdem ist es jetzt nicht so wichtig für mich was man machen sollte, sondern mich interessiert viel mehr ob das als Rotlichtverstoß gewertet wird :)
Also ist nur der Zeitpunkt von Bedeutung, an dem man in den geschützten Bereich einfährt?