Mietschulden beglichen, Räumung trotzdem möglich?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bring trotz deiner Aufregung hier nichts durcheinander. Was besagt der "Titel" - das Urteil scheint ein Versäumnisurteil zu sein, das sich nur auf Zahlung der rückständigen Miete erstreckt. Oder gab es bereits eine außerordentliche Kündigung (Wann?) oder wie kommt die Forderung Auszug per 1.2.14 zustande? ist hier die Frist von 9 Monaten berücksichtigt? Deine Übergabe einer Mietsicherheit von 1500€ - war das eine Forderung des Mietvertrages? Die Forderung nach Entwertung des Titels kannst du einklagen, falls der Vermieter nicht reagiert. Welche Frist lief denn ab, die durch den Brief manifest wurde? Also diese Drohung mit Rechtsmitteln und Räumungsklage ist ein probates Mittel aller Anwälte. Eine Räumungsklage kann nur eingeleitet werden, wenn der Mieter nicht auszieht, obwohl der MV rechtswirksam beendet ist. Das ist hier wohl nicht der Fall. Ohne Räumungsurteil kann niemand aus der Mietwohnung "rausgeworfen" werden.

Zudem habe ich den Eindruck, dass die Anwälte des Vermieters den Mieter genötigt haben auf Räumungsschutz zu verzichten, eine strafbare Handlung , die zur Anzeige gebracht werden kann.

Hannchen50 
Fragesteller
 05.11.2013, 18:53

Danke dir herzlich für die Antwort. Ich versuche nichts durcheinander zu bringen. Okay. Der Titel ist ein Vollstreckungstitel, zu dem es dann eine Kontopfändung gab. 2.) Auszug zum 01.02.2014, habe ich erbettelt, damit mein Vater noch Zeit hat eine andere Bleibe zu finden. Der Anwalt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass der Vermieter so gnädig ist und ihn bis zum 01.02.2014 in der Wohnung lässt. Die 9-Monatsfrist ist darin nicht berücksichtigt worden. 1500 Euro: Die sollten zusätzlich zu den Mietschulden gezahlt werden, damit mein Vater überhaupt bis zum 01.02.2014 in der Wohnung bleiben darf.

Die Frist, die ablief: Es ging um eine Miete, die nicht gezahlt wurde. Sollte bis zum 23ten gezahlt werden, dann kam aber erst der Brief, der aber schon am 16ten geschrieben wurde.

Ganz ehrlich, mein Vater ist fix und fertig, er musste dieses Schreiben unterschreiben, damit nicht geklagt wird.

Dazu stand der Vermieter schon einmal unangekündigt vor der Tür. Mein Vater ließ ihn rein. Da hatte der Vermieter auch ein Schriftstück zur Hand, das sollte er unterschreiben, sonst wird geklagt. Mein Vater erbat dieses Schreiben einem Anwalt vorzulegen und dann zu gucken, ob unterschrieben wird. Daraufhin sagte der Vermieter wohl, das Anwälte immer nur prüfen wollen. Der Brief wäre von einem Anwalt geschrieben worden und den sollte er auch sofort unterschreiben, sonst wird geklagt.

Mein Vater hatte schlichtweg nur noch Angst und hat alles gemacht.

Hannchen50 
Fragesteller
 05.11.2013, 19:48
@Hannchen50

Anfügen möchte ich noch eines. Mein Vater wurde von den Anwälten gebeten dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Mein Vater gab den Anwälten 10 Termine zu denen der Vermieter gerne kommen kann. Jaa, und was war? Der Vermieter kam nicht zu dem Termin, stattdessen zwei Anwälte, die er natürlich herein ließ. Die haben ihm dann die "Pistole" auf die Brust gesetzt. Ich habe schriftlich den entwerteten Titel angefordert, ebenso eine Bestätigung des Zahlungseingangs. Ebenso habe ich den zu spät zugestellten Brief scharf kritisiert und die Kanzlei darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir einen Anwalt einschalten werden. Bis jetzt keine Reaktion!!!

Gerhart  06.11.2013, 09:07
@Hannchen50

Miete ist bis zum 3. Werktag des laufenden Monats zu zahlen. Wenn also der 16. Datum des Schreibens der Anwälte ist und eine Terminisierung auf den 23. festgelegt wurde, dann ist erst einmal der Zusammenhang zwischen der Zahlung 1500€ und Mietzahlung zu suchen. Der Betrag 1500€ ist keine Kaution, sondern eine Mietvorauszahlung bis 1.2.14. Wann wurde diese Zahlung geleistet? Wie hoch ist die Gesamtmiete eines Monats? Offensichtlich gab es keine Mietvertragsänderung vor Zahlung der 1500€.

Hannchen50 
Fragesteller
 06.11.2013, 12:36
@Gerhart

Die Zahlung wurde Ende September/ Anfang Oktober geleistet und die Miete beträgt 310 Euro. In dem Schreiben des Anwalts ging es ausschließlich um die Miete für Oktober. Ich bot eine Sicherheitsleistung von 1500 Euro, die der Vermieter dann auch haben wollte, plus die laufenden Mieten.

Gerhart  06.11.2013, 17:17
@Hannchen50

Da es keine Änderung des SCHRIFTLICHEN Mietvertrages gab, ist die Sicherheitsleistung unnötig gewesen. Was steht auf der Quittung? Welche Rückzahlungsmodalitäten wurden SCHRIFTLICH vereinbart?

Hannchen50 
Fragesteller
 06.11.2013, 18:38
@Gerhart

Ich habe insgesamt 3500 Euro überwiesen, das sollte ich so. Das Geld wurde aufgeteilt, die offene Mietforderung beglichen und der Rest als Sicherheit. Quittung??? Habe ich nie erhalten, obwohl ich eine Eingangsbestätigung erbeten habe. Dazu fehlt mir immer noch der entwertete Titel. Der muss ja eigentlich aufgelöst worden sein. Meine Aufforderung dieser Unterlagen wurde komplett ignoriert. Rückzahlungsmodalitäten??? Ich habe alles bezahlt, was offen war, samt Sicherheitsleistung und laufende Mieten. Was meinst du mit Rückzahlugsmodalitäten?

Hannchen50 
Fragesteller
 06.11.2013, 18:44
@Hannchen50

Es gab nur ein Schriftstück, dass man Vater sofort unterschreiben sollte. Darin wurde festgehalten, dass er zum 01.02.2014 ausziehen muss und auf Räumungsschutz verzichtet.

Hannchen50 
Fragesteller
 08.11.2013, 12:08
@Hannchen50

Hallo, gerne hätte ich noch eine Antwort ausgezeichnet. Also ich komme gerade von der Anwältin, die letztendlich nur noch mit dem Kopf geschüttelt hat. Die Anwälte meines Vermieters haben sich ganz und gar nicht standesgemäß verhalten, ebenso der Vermieter nicht. Dem folgt eine Strafanzeige wegen Nötigung und Betrug. Ebenso stehen die Chancen gut, einiges von dem Geld zurückzuerhalten, womit ich gar nicht gerechnet habe. Doch in den Schriftstücken sind Unregelmäßigkeiten, die anfechtbar sind. Mir ist das nicht aufgefallen, ich habe in der Panik einfach nur gezahlt. Ebenso sind die beiden Schriftstücke, die mein Vater unterschreiben sollte (Verzicht auf Räumungsschutz usw) rechtswidrig und anfechtbar. Auf gut deutsch, die Papiere können in den Mülleimer. Der Vermieter und die Anwälte des Vermieters sind davon ausgegangen, dass mein Vater aufgrund seiner finanziellen Probleme keinen Anwalt zahlen könnte. Doch auch da haben wir eine Einigung gefunden.

Gerhart  08.11.2013, 12:43
@Hannchen50

Es geht um die Rückgabe der zusätzlichen "Kaution". Wenn keine Änderung des MV hinsichtlich dieser "Kaution" erfolgte, dann steht deren Rückgabe auch nicht unter dem Schutz des Mietgesetzes. Das sollte die Anwältin dir aber noch erklären.

Hannchen50 
Fragesteller
 08.11.2013, 12:51
@Gerhart

Ja, sowas in der Art hat sie auch gesagt, aber es geht auch um Geld, was in der Hauptzahlung enthalten war. Nebenkostenabrechnungen in enormer Höhe, wo aber nie Belege für vorlagen. Diese hat mein Vater mehrfach und nachweislich angefordert und nie bekommen. Das sind noch Abrechnungen von 2010! Mein Vater konnte für diesen Abrechnungszeitraum sogar nachweisen, dass er keinen Mehrverbrauch an Abwasser hatte, weil er vom örtlichen Anbieter über 300 Euro wiederbekam. Diese Abrechung in Höhe von 700 Euro und noch eine in Höhe von 350 Euro sind in der Gesamtforderung des Vermieters enthalten und das darf nicht sein.

Gerhart  12.11.2013, 08:34
@Hannchen50

NK-Abrechnungen - das ist ein neues Feld. Offene Nachzahlungen von Nebenkosten sind keine Mietschulden. Der Vermieter muss dem Mieter nicht Unterlagen zur Kontrolle der Abrechnung übergeben. Der Mieter kann darum bitten, Kopien gegen Bezahlung zu erhalten. Der Vermieter ist verpflichtet in seinem Büro dem Mieter Einsicht in die Abrechnungsdokumente zu gewähren. Unbegründete Forderungen sollten nicht erfüllt werden. Abrechnungen bis 2010 rückwirkend können nicht mehr moniert werden. Dazu hat der Mieter ein Jahr nach Erhalt der Abrechnung Zeit.

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter mit 2 Mieten im Rückstand ist. Die dann verspätete Zahlung der Miete ändert daran nichts! Allerdings könnte der Vermieter kulanter Weise die Kündigung zurücknehmen! Aber er muss nicht!

johnnymcmuff  05.11.2013, 16:34

Die dann verspätete Zahlung der Miete ändert daran nichts!

Sofern der Vermieter gleichzeitig hilfsweise gekündigt hat, ist zwar die Fristlose bei Bezahlung aller Rückstände vom Tisch aber die fristgerechte Kündigung bleibt bestehen-

Hannchen50 
Fragesteller
 05.11.2013, 16:35

Vielen Dank für die Antwort. Gut, wir haben uns damit abgefunden, dass er zum 01.02. 2014 die Wohnung verlassen soll.

Nur dieser neue Brief stiftet Verwirrung. Eine Woche vorher geschrieben, am Tag des Fristablaufs zugestellt, sofort gezahlt, und es wird mit Räumung gedroht. Er hat gar keine Chance gehabt vor Ablauf der Frist zu zahlen, da der Brief vorher in der Kanzlei in der Ablage lag und erst zum Fristablauf zugesendet wurde. Dazu hat der Vermieter eine Sicherheit von 1500 Euro!

Dazu kommt, dass plötzlich Architekten die Wohnung von außen begutachten. Die Wohnung ist sehr marode, seitens des Vermieters wurde nie etwas gemacht. Aber plötzlich soll komplett saniert werden. Mir kommt es fast so vor, dass jetzt schnell versucht werden soll, ihn loszuwerden.

Selbst WENN Räumungsklage eingereicht wird, dauert das Monate, bis die durch ist (aber wenn alles bezahlt ist und keine ordentliche Kündigung vorliegt, ist die Chance nicht sehr hoch, dass sie überhaupt durchkommt).

Hannchen50 
Fragesteller
 05.11.2013, 16:41

Es wurde alles bezahlt, ich habe sogar eine freiwillige Leistung in Höhe von 1500 Euro dazugepackt. Eine Kündigung liegt vor. Am Tag der Zahlung eingereicht. Zum 01.02.2014

Der Vermieter möchte trotzdem, dass mein Vater zum 01.02.2014 auszieht, obwohl er ansonsten eine Kündigungsfrist von 9 Monaten hat. Der Vermieter möchte, dass er auszieht, weil er fürchtet, dass es wieder Probleme geben könnte.

Sofern der Vermieter gleichzeitig hilfsweise gekündigt hat, ist zwar die Fristlose bei Bezahlung aller Rückstände vom Tisch aber die fristgerechte Kündigung bleibt bestehen.

Nur wenn nicht gleichteitig fristgerecht gekündigt wurde ist die Fristlose bei Ausgleich der Rückstände unwirksam.

MfG

johnnymcmuff  05.11.2013, 16:35

Aber nur wenn es in den letzten zwei Jahren nicht schon einmal zu Rückstand kam.

Hannchen50 
Fragesteller
 05.11.2013, 16:41
@johnnymcmuff

Er hatte sonst noch nie Mietprobleme.

Hannchen50 
Fragesteller
 05.11.2013, 16:39

Danke für die Antwort. Ich bin ein wenig verwirrt jetzt. Bitte verbessere mich, wenn ich mich irre. Die fristlose Kündigung ist vom Tisch, wenn gezahlt wurde?

Und ab diesem Zeitpunkt hätte er ihm trotzdem eine Kündigung schreiben dürfen, aber nur mit der gesetzlichen Frist? Er lebt 15 Jahre in der Wohnung, somit 9 Monate Kündigungsfrist. Dann wäre in seinem Fall die Kündigung erst zum Juni 2014 wirksam, wenn am 01.10.2013 gekündigt worden wäre?

johnnymcmuff  05.11.2013, 16:53
@Hannchen50

Danke für die Antwort. Ich bin ein wenig verwirrt jetzt. Bitte verbessere mich, wenn ich mich irre. Die fristlose Kündigung ist vom Tisch, wenn gezahlt wurde?

Die Fristlose ist vom Tisch, wenn alle Rückstände und die laufende Mite kopöett gezahlt wurden.

Dann ist die Kündigung unwirksam.

Und ab diesem Zeitpunkt hätte er ihm trotzdem eine Kündigung schreiben dürfen, aber nur mit der gesetzlichen Frist?

Nein, weil es bei bezahlten Rückständen ja kein Grund mehr vorliegt.

Nur bei erneutem Rückstand ist dann eine Kündigung möglich.

Hannchen50 
Fragesteller
 05.11.2013, 17:16
@johnnymcmuff

Er hat ihm aber gekündigt! Seine beiden Anwälte standen vor ihm und haben ihn mächtig eingeschüchtert und einen Wisch unter die Nase gehalten, den er unterschreiben musste! Es ging darum, dass er auf Räumungsschutz verzichtet usw. Dazu wollten sie auch einen Räumungstitel gegen eine Dame erwirken, die meinen Vater seit einigen Jahre besucht, dort aber nicht gemeldet ist! So langsam kommt mir der Verdacht auf, dass er hinters Licht geführt wurde. Oh Gott, was soll ich denn jetzt machen???

Hannchen50 
Fragesteller
 05.11.2013, 17:24
@Hannchen50

Aber es gab ja die Situation, dass eine Miete ein wenig zu spät kam. Wahrscheinlich mein Verschulden, weil ich der Annahme war, dass diese Miete in der Summe enthalten ist, die ich gezahlt habe. Es kam ein Erinnernungsbrief vom Anwalt, aber er zum Ablauf der Frist. Der Brief wurde allerdings eher geschrieben ( Datum des Brief: 16.10.2013/ Zugesendet am 23.10.2013 Poststempel kann das belegen). Die Summe habe ich sofort gezahlt.

johnnymcmuff  05.11.2013, 18:43
@Hannchen50

Aber es gab ja die Situation, dass eine Miete ein wenig zu spät kam. Wahrscheinlich mein Verschulden, weil ich der Annahme war, dass diese Miete in der Summe enthalten ist, die ich gezahlt hab

Einmal die Miete zu spät zahlen ist auch kein Kündigungsgrund, aber wenn es öfter gewesen sein sollte, dann schon.

Der Vermieter könnte dann z.B. wegen Unzumutbarkeit kündigen.

Hannchen50 
Fragesteller
 05.11.2013, 18:56
@johnnymcmuff

Es war nicht öfter seit der Zahlung der kompletten Forderung, wirklich nicht, ich habe das alles jetzt in die Hand genommen und Auszüge der Bank gesehen.

Jetzt hat er auch noch Panik, dass die Dame, die ihn besucht auch einen Räumungstitel bekommt. Sie ist nicht dort in der Wohnung gemeldet, ist nicht regelmäßig anwesend usw. Aber damit hat der Anwalt auch gedroht.

johnnymcmuff  05.11.2013, 20:43
@Hannchen50

Jetzt hat er auch noch Panik, dass die Dame, die ihn besucht auch einen Räumungstitel bekommt. Sie ist nicht dort in der Wohnung gemeldet, ist nicht regelmäßig anwesend usw. Aber damit hat der Anwalt auch gedroht.

Gegen Besuch kann auch ein Anwalt nixhts machen.

Seine beiden Anwälte standen vor ihm und haben ihn mächtig eingeschüchtert und einen Wisch unter die Nase gehalten, den er unterschreiben musste!

Der Anwalt Ihres Vaters sollte prüfen, ob so etwas überhaupt wirksam ist.

Hannchen50 
Fragesteller
 06.11.2013, 19:27
@johnnymcmuff

Kann es sein, dass ich mich nicht irre und das ein Anwalt unsererseits wirklich nötig ist?

Ohne Außenstände und Räumungsklage ist eine fristlose Kündigung unwirksam...

Eine deswegen ausgesprochene fristgerechte Kündigung bleibt jedoch wirksam...