Hausfriedensbruch durch Vermieter - Anzeige

11 Antworten

Mietschulden - dann Kündigung. Alles rechtens. Wurde schriftlich vereinbart, dass sich der Termin etwas verzögern wird? Der Vermieter kann doch wohl in seine! Wohnung, wenn der Termin der Kündigung vorüber ist. Was fand er dort? Möbel und vielleicht auch noch andere Dinge, die nicht mitgenommen waren.

Versucht es mit dieser Schiedsperson, damit Ihr Euch hoffentlich gütlich einigen könnt und keinen Anwalt braucht. Nächstes Mal einfach die Miete bezahlen, dann ist vieles einfacher.

Der Vermieter kann doch wohl in seine! Wohnung, wenn der Termin der Kündigung vorüber ist.

Nein. Er kann/darf erst in die Wohnung wenn sie wieder in seinem Besitz ist.

Und das ist sie erst wenn der Mieter sie ihm zurückgegeben hat.

@anitari

Er konnte aber davon ausgehen ,dass die Mieterin ausgezogen ist, da der Kündigungstermin vorüber war.

@mamaundkind

Er konnte aber davon ausgehen ,dass die Mieterin ausgezogen ist, da der Kündigungstermin vorüber war.

Tut nichts zur Sache.

Er darf nicht in die Wohnung! Noch ist die Freundin Besitzerin.

@albatros

Da der VM einen Schlüssel hatte, hat er doch wohl die Wohnung von der Mietern zurück bekommen, auch wenn kein Protokoll erstellt wurde. Warum sollte er sonst einen Schlüssel haben ?

@Yentl51

Nein, er hat wiederholt den Schlüssel während der Mietzeit benutzt um in die Wohnung zu gelange. Daraus folgt, er hatte illegal einen Schlüssel behalten.

Deine Kenntnisse sind richtig, aber ich würde es zunächst mit der Schiedsperson versuchen. Das wirkt manchmal besser als ein Anwalt - und notfalls wird er euch an einen Anwalt verweisen, der Ahnung von solchen Dingen hat.

Ob es sich um "Hausfriedensbruch" handelt müsste erstmal festgestellt werden, da die Freundin ja die Wohnung bereits mit Fristsetzung geräumt haben sollte. Sie könnte die "Herausgabe ihres Eigentums" fordern...

Die Schiedsperson würde versuchen, im Streit zwischen Vermieter und Freundin eine Lösung zu finden (kostenlos)....., ein Anwalt wird Kosten verursachen, die dann erstmal die Freundin zu tragen hätte.

So lange die Wohnung dem Vermieter nicht zurückgegeben wurde darf er sie nicht betreten.

Auch nicht nach fristloser Kündigung wegen Mietschulden.

Die Freundin kann den VM wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) anzeigen. Beider Polizei.

Und was bringt das, außer dass der Vermieter ihr (zu Recht) an die Gurgel springen möchte?

@HorDochzuDuOtto

Das sie ihre Sachen aus der Wohnung holen darf bzw. der Vermieter sie herausgeben muß.

Bei allem Verständnis für den Vermieter, aber so ist das deutsche Recht nun mal.

@anitari

Dass sie ihre Sachen rausholen darf, ja, ganz sicher ! Diese Möglichkeit MUSS er ihr geben. Das heißt aber nicht, dass er sein Eigentum nicht betreten darf, denn das Mietverhältnis ist beendet, auch ohne Abnahmeprotokoll. Woher hat der VM sonst den Schlüssel ? Nur weil er ihr zunächst einen Schlüssel gelassen hat, um ihre Sachen noch abzuholen, ist das Mietverhältnis nicht verlängert worden.

Die Wohnung wurde ja zurückgegeben, denn der VM hat den Schlüssel erhalten, es wurde nur kein Protokoll erstellt. Die Wohnung wurde nur weiterhin als Abstellfläche genutzt, ohne dass dafür gezahtl wurde.

@Yentl51

Nein! Die Wohnung wurde noch nicht zurückgegeben! Der VM hatte noch einen Schlüssel gehabt, von dem meine Freundin nichts wusste.

Deine Informationen sind falsch. Der Vermieter darf die Wohnung ohne weiteres betreten, auch wenn sie nicht übergeben wurde, denn durch die fristlose Kündigung hat Deine Freundin keinen Anspruch mehr, die Wohnung zu betreten. Ich würde dem VM anbieten, die Sachen in seinem Beisein abzuholen, die Wohnung zu reinigen, und ihn das schriftlich bestätigen zu lassen. Der VM ist übrigens berechtigt, eine weitere Monatsmiete bei ihr geltend zumachen, da sie den Räumungstermin nicht eingehalten hat. Sie den VM wegen Hausfriedensbruch verklagen ? So ein Unsinn - da hat sie nicht die mindeste Chance. Der Schiedsmannist der beste WEg derzeit.

Deine Informationen sind falsch. Der Vermieter darf die Wohnung ohne weiteres betreten, auch wenn sie nicht übergeben wurde, denn durch die fristlose Kündigung hat Deine Freundin keinen Anspruch mehr, die Wohnung zu betreten.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht Deine Aussage?

@anitari

Ein Abnahmeprotokoll ist keine unbedingte Voraussetzung für die Beendigung eines Mietverhältnisses. Das Objekt war zum Zeitpunkt des Betretens durch den VM nicht mehr vermietet, lediglich noch genutzt. Der VM darf das Eigentum des ehemaligen Mieters zwar nicht entsorgen, betreten darf er die Wohnung allerdings sehr wohl. Ich kann Dir hier keine Paragraphen nennen, weil ich auch keine Lust habe, nun danach zu suchen. Dennoch bin ich mir sicher, dass es so ist.