Räumungsklage bei Mietschulden; wann kommt der Gerichtsvollzieher und wie geht e rvor?

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Als Vermieter bzw. Gläubiger kann man sich einfach den solventen Ex-Mieter raussuchen und nur bei diesem im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung den vollen Schuldenbetrag geltend machen. Der Gerichtsvollzieher kann auch bei dem Arbeitgeber auflaufen, bzw. im Bedarfsfall eine Kontopfändung durchführen.