Betriebskostenabrechnung Guthaben und Mietschulden

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Selbstverständlich können vom Vermieter gem. § 387 und 388 BGB Mietrückstände mit dem Nebenkostenguthaben aufgerechnet werden.

Die Voraussetzung hierfür ist durchaus gegeben, denn beide Forderung bestehen und sind bereits zur Zahlung fällig.

diese Aussage ist prinzipiell richtig trifft aber nicht für Sozialamts und Jobcenterkunden zu !!!

Da braucht es keine §, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand! Würdest du jemanden ein Guthaben auszahlen, wenn er dir auf der anderen Seite was schuldet? Ganz klar kann der Vermieter mit dem Guthaben aus der NK-Abrechnung gegen die Mietschulden aufrechnen. Außerdem riskierst du eine Abmahnung mit Ankündigung einer fristlosen Kündigung, hilfsweise einer ordentlichen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung bzw. bei Rückstand von 2 Monatsmieten die fristlose Kündigung. Suche mit deinen restlichen Schuldner eine andere Lösung zu finden, die du hier vorhast, ist die denkbar schlechteste.

Ja, selbstverständlich darf er das. Du glaubst doch nicht im Ernst, wenn Du dem Vermieter noch Geld schildest, dass er Dir dann auch noch etwas auszahlen muss???

Gesetz hin oder her, Du kannst ja aml versuchen, den Vermieter zur Auszahlung zu bringen, ich würde da als Vermieter durch alle Instanzen gehen, schon aus Prinzip...

Es geht mir nicht darum was du machen würdest es geht mir einfach rein rechtlich darum wozu der Mieter Verpflichtet ist. nicht mehr nicht weniger. Nebenbei ist meine Mietschuld bei Ihm nicht so groß wie die Rückzahlung ergo so oder so bekomme ich was von ihm die frage ist nur mit was darf ich rechnen sprich ist es ihm erlaubt so zu handeln oder nicht.

@Tjakale

Selbstverständlich ist es ihm erlaubt, da Nebenkosten ein Teil der Miete sind!

@Tjakale

Mal abgesehen, dass ihm dies erlaubt ist, wie Dea2010 bereits schrieb, ist es in der Praxis manchmal unerheblich, was jemand darf oder nicht. So oder so wirst Du den Differenzbetrag nie sehen, somit weißt Du, womit Du rechnen kannst, mehr wollte ich mit meiner Antwort nicht aussagen...

@XtraDry

und was ist mit Zinsen????? Zahlt er sie??

@Tabaluga1961

Zinsen wofür? Für die Rückzahlung? Wer zahlt denn die Zinsen für die rückständigen Mieten???

@XtraDry

@ xtra: super Kommentar. MfG

solange noch Rückstände bestehen zahle ich keine Guthaben aus. Und wenn es so ist, wie du schreibst - das Guthaben ist größer als die Schuld - saldiere ich. Denn ich bin dem eigentümer des Hauses verpflchtet. Aber ich mach auch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Zinsen.

falsch an Jobcenter und Sozialamts Kunden muss auch bei Rückständen ausgezahlt werden siehe dazu Urteil Bundesgerichtshof vom 20.06.2013 AZ IX ZR 310/12

Dein Vorhabenist wirtschaftlich absolut unvernünftig.

Bei Schulden steht die Tilgung von Mietschulden und Energieschulden IMMER an oberster Stelle, da sonst Obdachlosigkeit droht.

Schreibe deinem Vermieter, er soll das Guthaben mit der Mietschuld verrechnen udn dir bitte schriftlich bestätigen, wieviel dann noch offen ist.

So verhinderst du eine Kündigung, die nach 2 Monaten mit fortlaufenden Mietrückständen möglich ist!

Was die anderen Außenstände angeht... geh zu einem schuldenberater und lass den einen Tilgungsplan erarbeiten.

Hallo Dea ich weiss diene Sorge zu schätzen aber mein Finanzplan läuft bereits nur leider habe ich da eine Miete zu wenig bisher und habe andere Gläubiger die mir da eher im Nacken sitzen und würde die gerne zum teil endlich komplett auszhalen so das ich für den darauffolgenden monat wieder mehr geld zur verfügung habe. Die Schuldenebratung braucht bei der Summe die bei mir offen ist insgesamt nichts machen denn da redet man im grunde von einem Großen negativen Dispo ;-) also zu klein als das man die einmalige chance nutzt und ich bin immer jemand der es versucht so lange es geht selber zu bekommen daher stellt sich mir ja die frage die ich oben geschrieben habe.

@Tjakale

Er darf das Guthaben mit der Schuld verrechnen, da beides Miete ist. Nebenkosten sind ja einteil der Miete.

Wenn du mehr Guthaben hast als Mietschulden, dann bist du schuldenfrei beim vermieter UND bekommst noch etwas für deine Tilgung.

Was die Mietrückstände angeht, mal einiges dazu:

§ 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters

.(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,

Die unpünktliche Mietzahlung ist so eine schulödhafte Pflichtverletzung.

Der Supergau wäre aber der hier:

§ 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

*(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 3. der Mieter a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist *

Also lass dem vermieter die Aufrechnung... bestehst du auf der kompletten Auszahlung, dann könnte dir als nächstes eine außerordentliche fristlose Wohnungskündigung nach § 543 BGB ins Haus flattern.

Das ist keine Sorge meinerseits, sondern das sind die knallharten Fakten. Die Auszahlung der anderen Gläubiger wird halt stückweise erfolgen müssen.

@Dea2010

Die Antwort ist doch schon viel besser ^^ nur noch in der falschen Richtung kennst du die § die genau > Er darf das Guthaben mit der Schuld verrechnen, da beides Miete ist. Nebenkosten sind ja einteil der Miete.> das beinhalten?