Stimmen diese Anwaltskosten bei einem Mietstreit?

8 Antworten

Der Anwalt hat für Euch gegenüber den Mieter eine fristlose Kündigung aufgrund der aufgelaufenen Mietrückstände ausgesprochen - somit wird der Streitwert mit einer Jahresmiete beziffert, hinzu kommen dann noch die Mietrückstände. Rechne ich die Mietschulden von 1350,-€ (nehme an es waren 2 Monatsmieten)hoch, komme ich auf einen Streitwert  8.100,- + 1350,- = 9.450,-).  Beim Anwalt zählen nicht die Anzahl der Briefe sondern der Streitwert und die RVG (früher BRAGO).

In der Regel sind außergerichtliche Gebühren immer vom Auftraggeber also Euch zu tragen. Daß Ihr gegenüber den Mietern die fristlose Kündigung zurückgezogen habt, braucht insofern den Anwalt nicht zu interessieren.

Warum die Kosten so hoch sind versteh ich jetzt. Ich versteh nur nicht warum uns der Anwalt sagt, das die Rechnung vom Mieter zu zahlen ist. Habe 5 min bevor ich diese Frage hier gestellt habe mit ihm telefoniert. Ich werde die Mieter einfach fragen ob wir uns die Rechnung teilen.

Es waren 3 fällige Mieten :)

Der Mieter hat mit eurem Anwalt doch aber nix am Hut. Meines Erachtens lassens sich diese Kosten nicht so einfach dem Mieter aufdrücken. 

Bis zu einer gegenteiligen Entscheidung (zB Gerichtsurteil) ist der Auftraggeber auch der zahlende.

Ich gehe davon aus, dass Ihr dem Anwalt nicht gesagt habt, dass er lediglich einen Brief für Euch aufsetzen soll (dann wäre nur das Honorar für den Brief fällig) sondern das Mandat übergeben habt, dann richtet sich das Honorar nach dem Streitwert.

Tretet doch  --für relativ geringes Geld--  in den Hausbesitzerverein "Haus und Grund e.V." ein, denn dann habt Ihr immer die Möglichkleit, Euch kostenlos und gut beraten zu lassen. Wenn diese dann für Euch ein Mahnschreiben aufsetzen, kostet das gerade mal um die 30 Euro.

Die Anwaltskosten könnt ihr aber den Mietern anlasten (schriftlich), wenn sie die nicht jetzt bezahlen können oder wollen, dann irgendwann später bei der Kautionsabrechnung. Solange müsstet Ihr mit dem Anwaltshonorar aber in Vorkasse treten.

ich korrigiere mich: die Anwaltskosten sind tatsächlich nur nach einem gewonnenen Gerichtsstreit von den Mietern zu übernehmen.

Wir sind zum Anwalt weil wir nicht wussten wie man sich in so einer Situation am besten verhält und wollten eine Beratung. Er meinte das in diesem Fall  eine Kündigung das beste sei. Zumal er auch eine andere Familie vertritt die mit den Leuten im Rechtsstreit, bezüglich fehlender Mietzahlungen, sind.

@Arthur86

Da hat er Euch ja auch wirklich gut beraten, mit der fristlosen Kündigung. Nett wäre nur gewesen, Euch auch über die "Streitwertkosten" zu informieren und dass Ihr die zunächst zu bezahlen habt......Bzgl. der Höhe des Wetes von 629,- Euro, der  kommt hin...habe mal in meinen Unterlagen (ähnlicher Fall von 2012, fast identischer Streitwert) nachgeschaut. Wir traten in Vorkasse (weil wir ja den Anwalt bestellt hatten)....nach gewonnenem Gerichtsurteil wurde er den säumigen Mietern angelastet.

@Arthur86

Ein Argument für eine Rechtsschutzversicherung. Das hat euch jetzt 3-4  Jahresbeiträge gekostet

@DerHans

...und sie haben gelernt das man auch Anwälten nur soweit trauen darf wie man sie werfen kann.

Das ist unbezahlbar.......

Die Beträge stimmen und die Summe ergibt sich aus dem Streitwert.