Haben wir Chancen zu Gewinnen. Räumungsklage?

8 Antworten

Was habt ihr eigentlich erhalten? Eine Kündigung oder eine Räumungsklage? Wenn ihr eine Räumungsklage an der Backe habt, dann wurde euch die Wohnung doch längst gekündigt. Ohne Kündigung keine Räumungsklage. Habt ihr die Kündigung einfach ausgesessen, oder Widerspruch eingelegt?

Die Räumungsklage dient dem Vermieter zur zwangsweisen Durchsetzung
seines Räumungsanspruchs nach Beendigung des Mietverhältnisses.

hannah1995ok 
Fragesteller
 09.08.2017, 19:20

soweit ich weiß hat er eine Kündigung geschrieben, dieser haben wir widersprochen mit Begründung der andauernden Bau Mängel (Dach usw usw), danach Kam bei uns an das er eine Räumungsklage eingereicht hat, dieser haben wir fristgerecht widersprochen

Ihr habt doch einen Anwalt, der mit der Sachlage bereits vertrauter ist als wir es sind. Du solltest ihn fragen, wie die Erfolgsaussichten sind. Dafür sind Anwälte schließlich da.

hannah1995ok 
Fragesteller
 09.08.2017, 18:51

Unser Anwalt ist leider schon etwas älter und gibt wenig Preis, sagt immer wir machen das schon aber ich wollte gerne mal ein paar Erfahrungsberichte haben

schelm1  09.08.2017, 22:13

Der alte Anwalt scheint aufgrund seines denkbar schlechten Rates eine demente Pfeife zu sein, die auf den letzten Metern noch ein Wenig "Honig saugen möchte"!

Ihr mindert die Miete um 100 %, wohnt aber weiter in dem Haus. Mein Verständnis ist hier leider am Ende, denn 100 % Mietminderung bedeutet nichts anderes, als 100 % unbewohnbar.

Wohnt ihr aber drin und die Wohnung schimmelt in allen Räumen, ist sie in der Tat unbewohnbar und ihr solltet schon aus gesundheitlichen Gründen so schnell wie möglich ausziehen. Offenbar ist das aber nicht der Fall.

Die Wohnung ist also bewohnbar und so könnt ihr allenfalls einen höheren Prozentsatz mindern, z. B. weil ihr extrem hohe Heizkosten habt, aber keinesfalls zu 100 % mindern. Das ist meine Auffassung und wenn Euer Rechtsanwalt auch der Auffassung ist, dass es korrekt ist, die Miete dem Vermieter ganz vorzuenthalten, solange das Dach nicht saniert ist, wird er Euch wohl auch gute Prozessaussichten mitteilen können.

Dann dürft ihr ihm auch glauben. Sofern ihr hier aber unsicher seid, dann dürft ihr auch unsicher sein, was die Erfolgsaussichten bei dem Räumungsprozess anbelangt.

Hier kennen wir weder Klageschrift noch deren Erwiderung. Daher ist eine Einschätzung der Chancen fast nicht möglich.

In deinem Kommentar sind einige Unklarheiten vorhanden. Haben deine Eltern die Miete um 100% gemindert oder einfach nach dem Zurückbehaltungsrecht zurückbehalten? Wie wäre zu erklären, dass sie einen Großteil der " Minderung " zurückgezahlt haben?

Einer Räumungsklage und der vorangegangenen fristlosen Kündigung kann nicht widersprochen werden. Ist die Kündigung dem Grunde nach wirkungslos, dann kann die Räumungsklage auch nicht erfolgreich sein.

Es gibt schon Unterschiede zwischen widerrufen, widersprechen und erwidern.

Euer Anwalt erfüllt nicht die Mindestanforderungen im Mandantenverhältnis. Ihr solltet den Anwalt wechseln oder schnellst möglich ausziehen, damit die Räumungsklage nicht zu einer Verhandlung führt. Allerdings bleibt ihr auf den Kosten sitzen.

Hier müsste ein selbständiges Beweisverfahren die Baumängel nachweisen. Auch eine Instandsetzungklage wäre wohl das probatere Mittel gewesen. 

Ich möchte noch hinzufügen:  Das in der Räumungsklage drin stand, das wir die Miete zu unrecht nicht gezahlt hätten und das keine Baumängel am Haus vorhanden wären.