Mietrecht würde ich verarscht?

9 Antworten

Ab Einzug des neuen Mieters brauchst du keine Miete zahlen. Bereits gezahlte ist zu erstatten (Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß §812 BGB).

Bezüglich Schönheitsrep. müsste ich zunächst wissen, was in einer diesbezgl. Klausel im Mietvertrag wörtlich vereinbart wurde. Sollte diese nach geltendem Recht unwirksam sein, kannst du alle deine Kosten zurückfordern, das innert 6 Monaten ab Übergabe der Wohnung an den Vermieter. Du hättest in gutem Glauben gehandelt. In solchem Fall hast Schadenersatzanspruch. Das gilt für's Material wie für deine Arbeitszeit.

Lass dich nicht irre führen bzw. verunsichern von hier bisher erfolgten fragwürdigen Antworten und Kommentaren.

Also Februar miete ist komplett überwiesen, aber ich war ja quasi am 13.02 aus der Wohnung draußen. Ab Montag sind die neuen Mieter drinnen um einen Durchbruch zu machen also zahle ich einen Monat und die neuen Mieter können auf meine Kosten 14 tage rumwerkeln?? Also das haut doch nicht hin oder?? Mir geht's hauptsächlich da Drum das ich für 4 Wochen zahle alles renoviere und nur 2 Wochen drin bin trotzdem volle Pulle zahlen muss.

Kommt darauf an was im mietvertrag steht. Wenn darin steht das alles gestrichen werden muss, dann ja, musstest du das tun. Allerdings darf der vermieter eine wohnung nicht "doppelt" vermieten und muss dir somit einen teil der miete erstatten + den maerz. Dies haette ich vor der schluessel uebergabe geklaert. Denn immerhin handelt es sich nicht um 2/3 tage sondern einen halben monat. Da sollte er dir schon entgegen kommen. Sonst haette ich ihm den schluessel nicht uebergeben. Versuche nochmal mit ihm zu sprechen.

Andrea1964  14.02.2015, 00:55
Kommt darauf an was im mietvertrag steht. Wenn darin steht das alles gestrichen werden muss, dann ja, musstest du das tun.

Das stimmt nicht, denn so eine Endrenovierungsklausel ist unwirksam und der Mieter braucht dann gar nicht zu streichen. Nicht alles was in einem Mietvertrag steht ist auch gültig!

imager761  14.02.2015, 06:02
@Andrea1964

Von einer Endrenovierungsklausel ist hier ebensoweniog die Rede :-(.

Sondern gefragt: "Müsste ich überhaupt alles neu streichen war ca. 1 JAHR in der Wohnung"? Antwort: Ja, wenn regelmäßige durch Abnutzung erforderliche Schönheitsreparaturen vertraglich bestimmt und bei Rückgabe der Mietsache fällig sind. Auch dann, wenn man durch ledigloch einjährige Mietdauer diesen renovierungsbedürftigen Zustand garnicht allein verursacht hätte :-)

Also die sache ist die ich habe Februar komplett bezahlt gestern war schlüsselubergabe alles i.O aber ab Montag sind die neuen Mieter drinnen die einen Durchbruch machen wollen also ich komme mir verarscht vor zahle für 4 Wochen bin nur 2 drinnen und habe sogar noch alles renoviert. Also da haut doch was nicht hin er wollte ja gestern die Schlüssel haben also ist es doch wie ein aufhebungsvertrag oder??

Wenn Du einen Mietvertrag bis zum 31.3. hast, dann musst Du auch bis zum 31.3. Miete zahlen, das ist ein abgeschlossener Vertrag. Allerdings hast Du natürlich auch das Recht bis zum 31.3. in die Wohnung zu gehen. Du behälst also natürlich den Wohnungsschlüssel und übergibst ihn am 31.3., eben dann, wenn Du kein Mieter mehr bist. Wenn Dein Vermieter vorher Leute in die Wohnung lassen möchte die Du gemietet hast, dann muss er Dich vorher aus dem Mietvertrag lassen. Verbietet er Dir in die Wohnung zu gehen, die Du bezahlst, dann ist ER vertragsbrüchig. Das kannst Du ihm genau so sagen. Wenn er die Wohnung also ab dem 15ten vermieten will, dann muss er Dich entsprechend früher aus dem Mietvertrag lassen.