Mieter spurlos verschwunden ohne Schlüssel Übergabe .. Wohnung steht bereits leer seit 3 Wochen.. neue Schlösser was kann auf mich zukommen?

14 Antworten

Es sind grad mal drei Wochen.... kontrollierst du deine Mieter und führst Anwesenheitslisten.
Rechtlich kannst du da sowieso erst nach drei MONATEN was gegen unternehmen. Von daher immer mit der Ruhe. Es kann außerdem etliche harmlose Gründe haben warum der Mieter gerade nicht da ist.

1 Wen das   wirklich ein miet noamde ist   dann hole dir  eine räumungsklage und lass die   Schäden begutachten!

2 Wen es keine Schäden gibt bist du noch gut dran und   mit dem Urteil kannst du dan  die Schlösser wechseln!

3 wen der mieter   3 Monats mieten offen hat     ist die Räumungsklage kein Problem!

Bevor Du neue Schlösser einbaust, musst Du theoretisch erst einmal eine Räumungsklage einleiten.

Selbst wenn der Mieter ausgezogen ist und die Wohnung leer ist, dann kannst Du die Wohnung nicht einfach in Besitz nehmen.

Das wäre eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB.

Was soll auf dich zukommen du kannst per Anwalt ihm die Kosten in rechnung stellen die dir entstanden sind durch Neueinbau von Schlössern und für die Schlüssel. Er kann nichts mehr machen wenn ein neues Schloss drin ist. Hat er wenigstens Miete noch gezahlt?!

Er kann nichts mehr machen wenn ein neues Schloss drin ist.

 

Doch, dass Schloss öffnen lassen und wieder einziehen. Der Besitzübergang/Schlüsselübergabe ist durch den Mieter nicht erfolgt.

Hier ist eine Räumungsklage von Nöten.

@ChristianLE

Tja dann wohl erst die Klage und in dem Zug gleich die Schlösser noch tauschen

@Dinahmaus14

Für den Schlössertausch braucht man aber erst das Urteil

Hat der Mieter denn ordnungsgemäß gekündigt?

Vielleicht ist er seit drei Wochen in Urlaub; soll ja vorkommen, dass Mieter ohne sich beim Vemieter abzumelden einfach in Urkaub fahren - sowas aber auch!?!