Mietbeginn oder Mietverhältnis, wann wird Miete gezahlt?

3 Antworten

naja, hier steht nur, dass der vertragliche Mietbeginn der 1.7 ist und das Mietverhältnis mit Übergabe startet. Hier steht aber nicht, dass die Wohnung früher übergeben werden kann. Das ist eine mündliche Nebenabrede, die man glauben kann oder auch nicht. Das hängt vom Vertrauensverhältnis zum Vermieter ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Juliemi200011 
Fragesteller
 15.05.2021, 18:03

Mir gehts ja jetzt nur um die Zahlung der Miete. Ab wann die denn stattfinden ? Ab der Übergabe oder ab dem 01.07?

GGImmo  15.05.2021, 18:11
@Juliemi200011

Die Mietzahlung erfolgt erst ab 1.7 entsprechend den vertraglichen Regelungen. So wie Du das geschildert hast, verlangt der Vermieter nur die Zahlung der Betriebskosten-Vorauszahlung, wenn Du zum Beispiel bereits zum 1.6.2021 einziehen willst

Juliemi200011 
Fragesteller
 15.05.2021, 19:49
@GGImmo

Achso okay Danke :)

Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Parteien.

Der Mietbeginn bezeichnet die Herausgabe de Wohnung durch den Vermieter an den Mieter.

Ab Mietbeginn hat der Mieter die Gesamtmonatsmiete zu bezahlen und verpflichtend die erste Kautionsrate. Mündliche Nebenabreden sind bei schriftlichen Verträgen eigentlich unzulässig.

Wenn du vor Mietbeginn die Wohnungsschlüssel erhälst, dann geht das auch, der Vermieter kann dann nicht vor dem 1.7. Miete verlangen. Die Zahlung der Betriebskosten kann sich nur auf zählergestützte Kosten beziehen. Also alle Zähler ablesen.

Juliemi200011 
Fragesteller
 16.05.2021, 17:23

achso okay danke dir :)

Die Mietzahlung beginnt mit dem Mietbeginn. Wird das Mietobjekt aus irgend welchen Gründen vorher übergeben, ist das Sache des Vermieters.

Juliemi200011 
Fragesteller
 15.05.2021, 18:01

Und was bedeutet dann der Begriff „Mietverhältnis“ in dem Kontext ? Ist damit einfach nur gemeint, dass man sich ab der Übergabe an die Hausordnung etc. halten muss ? (Also ist ja selbstverständlich, dass man das macht, aber nur fürs Verständnis :)“

W18J66  15.05.2021, 18:18
@Juliemi200011

Mietverhältnis sagt nur, daß etwas angemietet wurde. Es sagt nichts über den Beginn oder das Ende der Anmietung aus. Deshalb werden die Einzelheiten des Mietverhältnisses im Mietvertrag geregelt. Wird kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen oder ist ein abgeschlossenener Mietvertrag ungültig, treten automatisch die Regeln des BGB in Kraft.

Juliemi200011 
Fragesteller
 15.05.2021, 19:49
@W18J66

Okay Danke :)