Mietbeginn oder Mietverhältnis, wann wird Miete gezahlt?
Hallöchen,
mir wurde während meiner Wohnungsbesichtigung gesagt, dass ich die Miete ab dem 01.07.2021 zahlen muss und die Schlüssel aber schon nach Kautionszahlung erhalte und die Wohnung auch schon nutzen kann. Aus Kulanz für die Leute, die eine 3 monatige Kündigungsfrist in einer alten Wohnung haben, damit man keine 2 Mieten zahlen muss.
In dem Zeitraum müsste ich dann nur die Nebenkosten zahlen, wenn welche anfallen und die Miete wie gesagt ab dem 01.07.21...
Im Mietvertrag steht
„Mietbeginn für die o.g. Wohnung ist der 01.07.2021. Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des Mietobjektes. Wirkt der Mieter an der Übergabe der Wohnung nicht mit, ist er gleichwohl zur Zahlung der Miete ab diesem Zeitpunkt verpflichtet“ .....
ist damit genau das gemeint, was mir auch mündlich gesagt wurde ? Oder muss ich die Miete aber der Schlüsselübergabe zahlen ? Ist meine erste Wohnung und joaaaa viel Ahnung hab ich noch nicht :)
Vielleicht hat einer von euch ja einen Plan davon und kann mir helfen :)
3 Antworten
naja, hier steht nur, dass der vertragliche Mietbeginn der 1.7 ist und das Mietverhältnis mit Übergabe startet. Hier steht aber nicht, dass die Wohnung früher übergeben werden kann. Das ist eine mündliche Nebenabrede, die man glauben kann oder auch nicht. Das hängt vom Vertrauensverhältnis zum Vermieter ab.
Die Mietzahlung erfolgt erst ab 1.7 entsprechend den vertraglichen Regelungen. So wie Du das geschildert hast, verlangt der Vermieter nur die Zahlung der Betriebskosten-Vorauszahlung, wenn Du zum Beispiel bereits zum 1.6.2021 einziehen willst
Achso okay Danke :)
Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Parteien.
Der Mietbeginn bezeichnet die Herausgabe de Wohnung durch den Vermieter an den Mieter.
Ab Mietbeginn hat der Mieter die Gesamtmonatsmiete zu bezahlen und verpflichtend die erste Kautionsrate. Mündliche Nebenabreden sind bei schriftlichen Verträgen eigentlich unzulässig.
Wenn du vor Mietbeginn die Wohnungsschlüssel erhälst, dann geht das auch, der Vermieter kann dann nicht vor dem 1.7. Miete verlangen. Die Zahlung der Betriebskosten kann sich nur auf zählergestützte Kosten beziehen. Also alle Zähler ablesen.
achso okay danke dir :)
Die Mietzahlung beginnt mit dem Mietbeginn. Wird das Mietobjekt aus irgend welchen Gründen vorher übergeben, ist das Sache des Vermieters.
Und was bedeutet dann der Begriff „Mietverhältnis“ in dem Kontext ? Ist damit einfach nur gemeint, dass man sich ab der Übergabe an die Hausordnung etc. halten muss ? (Also ist ja selbstverständlich, dass man das macht, aber nur fürs Verständnis :)“
Mietverhältnis sagt nur, daß etwas angemietet wurde. Es sagt nichts über den Beginn oder das Ende der Anmietung aus. Deshalb werden die Einzelheiten des Mietverhältnisses im Mietvertrag geregelt. Wird kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen oder ist ein abgeschlossenener Mietvertrag ungültig, treten automatisch die Regeln des BGB in Kraft.
Okay Danke :)
Mir gehts ja jetzt nur um die Zahlung der Miete. Ab wann die denn stattfinden ? Ab der Übergabe oder ab dem 01.07?