Wie lange hat ein Mieter nach Einzug und Übergabe Zeit, Mängel in das Übergabeprotokoll einzutragen ?

5 Antworten

Das Übergabeprotokoll hat einzig und allein seine Funktion, um während der Schlüsselübergabe aufzuschreiben, was es an Mängeln gibt. Danach wird da nichts mehr eingetragen.

Aber das bedeutet nicht, dass du dem Vermieter keine Mängel mehr bekannt geben kannst. Das kannst du jederzeit. Du schreibst ihm einfach einen Brief und gibst es bekannt.

Es gibt keine Frist um Mängel mitzuteilen, die schon zu Mietbeginn waren. Jedoch besteht das Problem, dass je mehr Zeit vergeht, es immer schwerer für dich wird, glaubhaft zu machen, dass der Schaden schon beim Einzug vorhanden war. Das müßtest du ggf. nachweisen. Aus diesem Grund so schnell wie möglich dem Vermieter mitteilen, welche Probleme dir noch aufgefallen sind.

Es werden nachträglich keine Mängel ins Übergabeprotokoll aufgenommen. Trotzdem kannst du dem Vermieter natürlich vorhandene Mängel melden und ihn dazu auffordern diese zu beseitigen. Es kommt allerdings auch darauf an, um welche Art Mangel es sich handelt und ob es überhaupt ein Mangel ist. Wenn du ihm nun etwas meldest, was bei der Wohnungsbesichtigung eindeutig zu erkennen war, wie z. B. zwei gesprungene Fliesen im Bad, dann wird der Vermieter dir gepflegt einen Vogel zeigen. Aber selbst die solltest du melden, damit man sie dir bei Auszug nicht ankreidet.

Ein Übergabeprotokoll macht man in der Regel, wenn die Wohnung übergeben wird und nicht erst zwei Wochen später.

Doch weder Mieter noch Vermieter müssen ein Übergabeprotokoll unterschreiben, weil es gerade bei Auszug eine hohe Beweiswirkung hat.

Hier im Falle des Einzuges unverzüglich dem Vermieter per Einwurfeinschreiben die Mängel melden und und unter genauer Fristsetzung auffordern sie zu beheben. Die Mängel ins Protokoll zu nehmen behebt ja nicht die Mängel.

Am Besten man trifft sich noch mal mit dem Vermieter, schreibt die Mängel auf und hofft dass der Vermieter das Mängelprotokoll unterschreibt.

Ich verstehe nicht, warum es so ein großes Problem sein soll, ein Protokoll zu unterschreiben. Das Protokoll hat einzig und allein nur die Funktion, sachlich den Zustand der Wohnung festzustellen. Dadurch ist überhaupt nicht gesagt, wer für eine Beschädigung aufkommen muss und man verpflichtet sich auch zu nichts, außer es steht ausdrücklich mit dabei. Den Umgang mit den Kosten für Beschädigungen zu klären ist dann ein separates Thema.

Hat der Mieter das Recht, z.B: bis zu 14 Tage nach Einzug und Übergabe
weitere Mängel der Wohnung in das Übergabeprotokoll eintragen zu lassen?

Nein: Ein beiderseits unterzeichnetes Übernahmeprotokoll ist eine rechtssichere Zustandsbeschreibung der Mietsache :-O

Darauf darf man sich verlassen und im Streitfall auch berufen; genau dafür hält man dies ja schriftlich vor Einzug fest :-)

Wer als Nachmieter Mängel übersieht, haftet eben dafür bei Rückagbe, denn sie gelten als während der Mietzeit entstanden. Warum sollte der VM sich diese Kosten ans Bein binden?

Würdest du doch auch nicht: Oder erkennst du bei Rückgabe nachträgliche Feststellungen und Mängelbeseitigungsaufforderungen des VM trotz unterzeichnetem Übergabeprotokoll ohne diese angeblichen Mängel an und zahlst?

Nichts anderes gilt bei einem Mietwagen: Übersieht man eine Beule in der Tür oder den Steinschlag in der Windschutzscheibe und markiert den nicht im Mitevertragsprotokoll, kann man nicht hinterher behaupten, der war schon da :-O

G imager761

da gibt´s keine frist - ich vermute, das übergabeprotokoll wurde von beiden seiten zu einem datum x unterschrieben? damit haben beide seiten bekundet, was in ordnung ist und was nicht. indem du da später noch was hineinschreibst, begehst du dokumentenfälschung, denn die andere seite hat ja keine zustimmung erteilt. stell dir mal vor, dein arbeitgeber würde noch nachträglich was in deinen vertrag schreiben, was du so nicht/nie unterschreiben würdest!

mitteilen, was dir später noch aufgefallen ist, kannst du jederzeit. am besten dokumentierst du das oder bittest den VM, nochmal in die wohnung zu kommen.