Mietrecht - 3 Monatsmieten nicht bezahlt aber nachfolgende bezahlt

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Die Kündigung war rechtens. Wäre sie übrigens schon bei 2 MM Rückstand.

In der Wohnung bleiben darf der Mieter nur wenn er den gesamten Mietrückstand unverzüglich nach der Kündigung gezahlt hätte.

Wenn er weiterhin, mit den alten 3.Monatsmieten ihm Verzug ist, kann laut Mietrecht die Wohnung gekuendigt werden. Daran aendert auch die Tatsache nichts das er absofort wieder Miete puenktlich bezahlt. Derjenige kann ueber Mieterverein, sofern Mitglied, oder Anwalt, oder persoenlich beim Vermieter, versuchen die Kuendigung rueckgaenig zu machen. Indem er die 3. rueckstaendigen Monatsmieten entweder sofort oder in Raten bezahlt. Alles weitere entscheidetder Vermieter. Der Betreffende kann es aber auf eine Raeumungsklage ankommen lassen. Dann gibts Gerichtsverhandlung. Wo dann versucht wird eine Loesung zu finden. Der Betreffende sollte aber sofort mit Vermieter sprechen, um vorab eine Loesung zu finden.

Jemand hat dieses Jahr drei Monatsmieten nicht bezahlen können und hat die Kündigung schon erhalten.

Ist der Mieter mit mehr als zwei Mieten im Rückstand, so kann/darf der Vermieter fristlos kündigen.

Er besitzt aber keinen neuen Mietvertrag.

Nicht relevant.

Meine frage ist - ist die Kündigung rechtens ?

Absolut rechtens.

Und darf der Mieter weiterhin in der Wohnung bleiben wenn er die fortlaufenden Mieten bezahlt ?

Nur wenn der Mieter die Rückstände und die laufende Miete bezahlt ist die Kündigung unwirksam.

Aber: Kam es in den letzten zwei Jahren schon einmal zu Mietrückstand, dann bleibt die Kündigung wirksam, es sei denn man einigt sich mit dem Vermieter.

Man könnte versuchen mit dem Vermieter ein Ratenzahlungsvertrag abzuschließen.

Das bedeutet, man zahlt die laufende Miete und monatlich tilgt man zusätzlich die Mietschulden.

Die außerordentliche und fristlose Kündigung aufgrund der Mietschulden für 3 Monate ist rechtens. Nur durch Zahlung der Schulden innerhalb der Frist bis zum Auszug kann die Kündigung durch den Vermieter aufgehoben werden. Der Mieter darf nicht in der Wohnung bleiben, auch wenn er die Mieten zukünftig bezahlt.

Nein, wenn die nachfolgenden Mieten gezahlt wurden, hat sich an den 3 offenen Monatsmieten ja nichts geändert. In der Regel führen min. 2 offene Monatsmieten zur Kündigung. Werden diese umgehend ausgeglichen (es gelten bestimmte Fristen, alles sehr schön hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_zverzug.htm nachzulesen!) ist die Kündigung gegenstandslos. Aber es muss der gesamte Rückstand ausgeglichen werden und in den letzten 2 Jahren darf es nicht schon einmal vorgekommen sein.