Mietrecht: Videoklingelanlage für ein Mieter im Mehrfamilienhaus?

5 Antworten

Ihr müsst euch beim Vermieter beschweren und der kann es dann untersagen, so einfach. Man muss nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen und über die rechtliche Schiene dauert es mit Sicherheit am Längestem.

Da ist auch noch so eine Sache. Der Vermieter wusste von der Installation garnichts. Allerdings hat er die Installation gleich damit verteidigt, dass "der dann sieht, wer kommt". O-Ton.

Beschweren würden wir uns schon gerne beim Vermieter, aber auf welcher Basis und deshalb möchten wir aber die rechtlichen Aspekte mit anfügen. (Er ist nicht der Klügste- nicht bös gemeint).

@Ergebnisbericht

Man könnte auf das Persönlichkeitsrecht plädieren. Da die Anlage ja wohl permanent läuft ist das auch legitim. Aber wenn sich alle auf dem Haus beschweren, sollte der Vermieter eigentlich keine andere Wahl haben, um den "Hausfrieden" zu wahren.

Meine Frage: Ist das rechtlich in Ordnung? Welche Handhabe haben die anderen Mietparteien und der Vermieter?

Der Vermieter kann den Abbau der Anlage verlangen.

Es ist sein Haus und das ist eine bauliche Veränderung.

Außerdem verstößt der Mieter noch gegen einige Gesetze bezüglich Urheberrechte und anderer Dinge.

Der Vermieter kann eine Frist setzen zum Abbau und bei fruchtlosem Ablauf der Frist, die Anlage auf Kosten des Mieters entfernen lassen.

ist eigentum des vermieters und der mieter hat hier nur nutzungsrecht, darf also nichts verändern.. das nächste wird sein das die kamera auf den gehweg zeigt welcher öffentlicher raum ist der nicht überwacht werden darf.. zudem ist es ein mehrfamilienhaus, die anderen mieter sind sozusagen auch ungewollt überwacht.. dabei sollte es sich aber wirklich um videoüberwachung handeln wie du es beschreibst.. wenn das nur so eine gegensprechanlage mit bild ist könnte es schwierig werden..

na das rechtliche mittel ist der vermieter !!!! sein haus, und niemand darf da mal schnell baulich was ändern und schon gar nicht ne neue klingelanlage einbauen.. klappts noch...

ferner darf der mieter keine überwachung, egal ob ton oder bild durchführen. dafür bedarf es eine genehmigung, erstens des VM und zweitens der mitmieter. er darf ne kamera in seine wohnung hängen, das wars aber auch schon...

der vermieter soll ihn per sofort zur beseitigung der anlage auffordern da er dafür keine genehmigung erteilt hat.

ansonsten = linse zukleben (nicht beschädigen), den spaß würd ich mir jetzt machen .. hihi.. sorry

Vielen Dank für die Antwort. Gibts für den 2. Absatz "ferner darf...." etwas rechtliches oder wo soetwas schwarz auf weiß steht??

Linse zukleben = find ich toll!!

Der wird wohl mit dem Vermieter Rücksprache gehalten haben, denn ohne das darf er das nicht. Aber wie man sich durch eine Türsprechanlage beobachtet fühlen kann, will mir nicht recht einleuchten. Geht es euch mit den Fenstern der Parterrewohnungen nicht ebenso?

aber ich würd mir das auch nicht gefallen lassen, video muss vorher mit allen mietern abgeklärt sein.

und das fenster ist nen schwacher vergleich.. da häng ich vorhänge drann und wenns dunkel wird mach ich das rollo runter...

@RedTigerchen

Du hast den Vergleich nicht verstanden. Wenn ich vor der Haustüre stehe und Gespräche führe, kann man mich an den Erdgeschossfenstern auch sehen und hören. Wenn mir das egal ist, verstehe ich das Argument gegen die Gegensprechanlage nicht.