Videoüberwachung Mülltonnen?

5 Antworten

Sie können den Eigentümer der Mülltonnen auffordern, die Videohinweise zu entfernen und eine Kameraüberwachung untersagen.

Besteht für Sie Anlaß, sich zu fürchten?

Es ist nicht gestattet andere einfach so zu überwachen, und es ist das gute Recht des Fragestellers, auch seinen Müll unbehelligt entsorgen zu können.

Ich würde den Vermieter unter Fristsetzung auffordern, eventuelle Kameras umgehend zu entfernen oder eine rechtliche Grundlage zu benennen, auf deren Basis diese Kontrolle erfolgt.

Da dürfte nichts kommen, denn das Recht ist hier auf Seiten des Überwachten. Die pauschale Aufnahme stellt die Bewohner unter Generalverdacht, und eine schlechte Mülltrennung rechtfertigt noch lange keine Videoüberwachung.

es handelt sich auch einzig und alleine um die Mülltrennung, es sind auch keine Kameras vorhanden soweit ich gesehen habe, mich würde es auch nicht stören ehrlich gesagt, aber das ist ja nicht das erste mal das er sowas bringt, der hat fast jeden 2. Monat irgend so ne idee und denkt sich warscheinlich immer, die deppen die da wohnen kennen sich eh nicht aus da kann ich drohen mit was ich will damit sich da was ändert.

und das geht mir langsam auf die nerven, da er sich um andere wichtige sachen garnicht kümmert und alles auf die vermieter schiebt was ihm nicht passt.

da wäre es halt mal schön das er sieht das nicht jeder mieter alles mit sich machen lässt und sich von seinen drohungen einschüchtern lässt.

Naja, das typische kleindeutsche Verhalten eines Vermieters oder Hausmeisters. Aber deren blinder Aktivismus ist halt auch gleichzeitig deren Daseinsberechtigung. Wie gesagt, ich würde einen deutlichen konkreten Brief schreiben unter Benennung diverser Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, dass das Persönlichkeitsrecht immer Vorrang hat vor dem Informationsbedarf einzelner Personen, und das eine Videoüberwachung auch im halböffentlichen Bereich, wie z.b. Mülltonnenraum, grundsätzlich gemäß der Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfolgen hat. ansonsten verstößt man automatisch gegen das Persönlichkeitsrecht sämtlicher Leute, die in der Lage wären den Mülltonnenraum zu benutzen. Und selbst wenn die Mietergemeinschaft mehrheitlich für eine Videoüberwachung stimmen würde, könnte man damit trotzdem nicht das Persönlichkeitsrecht einer einzelnen Person aushebeln, weil es eben schwerer wiegt.

@GoodFella2306

Das typische kleindeutsche Verhalten des Vermieters wird sehr schnell zum typisch kleindeutschen Verhalten des Mieters, wenn aufgrund der Mehrkosten für die Müllentsorgung plötzlich die Nebenkosten steigen.

Einseitige Sichtweisen haben noch nie geholfen.

@qugart

Das Risiko steigender Müllgebühren rechtfertigt nach wie vor nicht den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Das Persönlichkeitsrecht ist ein sehr hohes Gut und darf nicht wegen finanzieller Sorgen eines Mieters ausgehebelt werden.

Hallo,

rein auf Vermutung würde ich so etwas nicht melden...wem auch ?

Erst wenn es evtl. Aktiv werden würde (Aufnahmen vorhanden,etc.) würde ich es der Polizei melden.

Wenn die Kamera (sofern wirklich vorhanden) nur die Mülltonnen auf dem Privatgelände zeigt, ohne Hintergrund (z.B. Gehsteig, Passanten) ist es schon erlaubt, eine anzubringen.

Gruss: Rodium

Wenn die Kamera (sofern wirklich vorhanden) nur die Mülltonnen auf dem Privatgelände zeigt, ohne Hintergrund (z.B. Gehsteig, Passanten) ist es schon erlaubt, eine anzubringen.

da sagen aber leider die ganzen Rechtsprechungen in den Juraforen was anderes.  habe auch noch keine gefunden die dafür spricht.

grundsätzlich verboten st es zwar nicht aber es ist mit sehr strengen Auflagen verbunden was den Datenschutz betrifft und es muss natürlich einen Grund haben der dies zulässt (Diebstahl und Mülltrennung sind da nicht mal ein Grund laut wenn man sich die ganzen Urteile der Gerichte anschaut.) gilt selbst für 

Kamera - Atrappen

Der Link ist mir bekannt, er ist allerdings viel zu pauschal gehalten um hier an dieser Stelle irgendeine Aussage treffen zu können. Tatsache ist, dass gerade in solchen Fällen von eher geringem Informationsbedarf das Persönlichkeitsrecht immer als dringlicher angesehen wird. Videoüberwachungen, die grundsätzlich außerhalb des persönlichen Bereichs stattfinden und darauf abzielen, andere Menschen aufzuzeichnen, müssen grundsätzlich den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen, ansonsten verstoßen sie automatisch gegen Persönlichkeitsrechte und sind somit verboten. Und selbst wenn die Mehrheit der Mieter für eine Videoüberwachung stimmen würde, so würde doch der Widerspruch einer einzigen Person ausreichen um diese Videoüberwachung illegal zu machen, eben weil Persönlichkeitsrecht. Zumal es, wie vorher bereits gesagt, grundsätzlich schon illegal ist sämtliche Mieter unter Generalverdacht zu stellen, bloß weil eventuell einer seinen Müll nicht korrekt trennt.

@GoodFella2306

Hallo,

Sie haben Recht, deswegen mein "Spruch"...endlos in die Länge ziehen..

Gruss: Rodium

Der BGH sieht die Persönlichkeitsrechte der Mieter als ausreichend gewahrt an, wenn die Videoüberwachungsanlage den Vorgaben des BDSG entspricht.

Die Überwachung kann rechtens sein.

Siehe BGH-Urteil vom 24.05.2013,V ZR 220/12

Zu finden u.a. hier: http://lexetius.com/2013,2319

Zum genannten Fall des Fragestellers kann man nicht wirklich antworten, da zu viele Informationen fehlen. Außerdem geht es hier nur um einen Verdacht, der nicht erwiesen ist. Aufgrund der bekannten Informationen findet kein Verstoß statt.

Empfehlenswert ist einen Anwalt aufzusuchen. Eine Anzeige "auf gut Glück" kann da sehr nach hinten losgehen.