Gewerbe ( Kosmetikstudio ) im Mehrfamilienhaus...

3 Antworten

Nein, das musst Du nicht akzeptieren. Wohnraum ist Wohnraum und kein Gewerberaum. Spricht den Hausbesitzer oder die Hausverwaltung an. Kannst auch gleich zum Bauamt gehen oder dorthin schreiben. Das ist nur nach Antragsstellung und Genehmigung möglich. In den Großstädten, wo Wohnraumnot herrscht, gibt es sogar ein Gesetz, welches es verbietet in Wohnungen ein Gewerbe auszuüben (Wohnraumzweckentfremdung) Da darf man nicht einmal Zimmer an Touristen vermieten ohne Ordnungsstrafen zu riskieren.

bettile 
Fragesteller
 23.03.2014, 14:58

Vielen Dank...so in etwa hab ich mir das schon gedacht.....

Hallo, wie verhalte ich mich als Mieter wenn eine andere Mietpartei in unserem Haus ein Gewerbe (Kosmetikstudio ) in ihren Wohnräumen eröffnet ?

Als erstes Vermieter fragen ob er das genehmigt hat.

Als zweites darauf hinweisen das durch den Kundenverkehr das Treppenhaus mehr verschmutzt wird und die Lärmbelästigung im Wohnhaus steigt.

Wie? Verhalten? Natürlich hin und Auftäge erteilen. Wie sonst soll denn der Nachbar zurechtkommen? Jeder Start ist doch schwer und wenn die Nachbar rumzicken, ja erst noch mehr.

bettile 
Fragesteller
 23.03.2014, 14:57

Schade..:-( ernstgemeinte Antworten wären mir lieber...

schleudermaxe  23.03.2014, 18:17
@bettile

Ach, das habe ich aus der Frage nicht ersehen können. Denn Ansprechpartner für Mieter ist ja immer und allein der Vermieter und nicht andere, oder? Na gut, wieder etwas gelernt.