Gas abgestellt---- Vermieter hat nicht gezahlt

6 Antworten

  • Ihr ( die beiden Mietparteien) solltet Euch direkt an den Versorger wenden und die Raten dann direkt bezahlen.

  • Die Kosten dann von der Warmmiete abziehen( In der Überweisung einen Vermerk machen; Miete abzüglich des Gaskostenanteils).

Meine Nachbarin zieht auf Grund der Situation zum Monatsende aus..... neue Mieter sind (KOMISCH! ;-)) nicht in Sicht...

Rede direkt mit dem Versorger und biete denen von deiner Seite eine direkte Ratenzahlung an. Diese Rate zahlst Du denen direkt und ziehst die Summe von der Warmmiete ab.

Wenn Du dann eine Rate sofort zahlen kannst, hast Du kurz drauf wieder Gas.

Und über den Mieterschutzverein lässt Du die Sache fest machen und mahnst deinen Vermieter an, diese Regelung von Dir anzunehmen.

Du kannst mit dem anderen Mieter den Rückstand zahlen, damit das Gas wieder angestellt wird, und dann könnt Ihr einen eigenen Vertrag abschließen. Den Zahlbetrag ziehst Du von der Miete ab und kürzt weitere Mietzahlungen künftig um den Abschlag...

Ob Du weiterhin was tun kannst, hängt davon ab, was über die Nebenkosten genau vereinbart ist...

das ist klar eine Anzeige Wert wegen Betrug bzw. Veruntreuung. Davon haben sie aber noch kein Gas. In der Heizperiode wäre das kein Problem. Wenn die Heizung nicht geht und es muss geheizt werden ist die Wohnung unbewohnbar, sie können 100 % der Miete mindern und sich eine andere bleibe vorübergehend suchen. Wenn es nur um das warme Wasser geht, können Sie dieses auf dem Herd zubereiten und die Strommehrkosten schätzen (Verbrauch einer Herdplatte aus dem Prospekt des Herdes entnehmen und multiplizieren mit der Anzahl der Minuten, die sie an war). diese Kosten ziehen sie dann nach vor Ankündigung von der nächsten Miete ab.

In der Sache greifen min. 5 Faktoren ineinander. Unterstellt, Du übernimmst die Schulden an des Gasversorger, das nur um erst einmal WW und Heizung zu haben. Auch unterstellt, der in Kürze ausziehende Miete hat im Bereich der NK aus seinen Anteil an den VM bezahlt. Zusätzlich unterstellt ein noch nicht in Sicht stehender neuer Mieter zieht ein, an wenn bezahlt der den Gasanteil der NK. Das deshalb, wer ist denn Vertragspartner gegenüber dem Gasversorger ???

Ohne REA kommst Du da nicht zurande, denn letztendlich könnte diese Sache zur Zwangsversteigerung des Hauses führen. Anteilige NK-Zahlungen einzustellen ist jederzeit möglich, aber bei Kürzungen der Kaltmiete fangen die Probleme bereits an.

jockl....es ist zum verzweifeln... du hast recht..da greifen so viele Faktoren ineinander, daß es zum heulen ist. Der Vermieter ist NIICHT der Hausbesitzer! Daher geh ich davon aus, daß es nicht zur Zwangsversteigerung des Hauses kommt...

@Maliniala

Das ist Detailwissen, worüber ich nicht verfüge. Deshalb habe ich von min. 5 Faktoren geschrieben habe. Aber sollte der VM mit Vollmacht des Eigentümers gehandelt haben, wäre letztlich eine ZV auch gegen denselben denkbar.