Parkrecht Gemietetes Carport?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

 
kann meine eigentümerin dortiges unterstellen nun verbieten?
Hat sie da rechtliche möglichigkeiten?

Durchaus: N. h. M. ist auf einem Stellplatz, mithin einem überdachten (Carport) nur das Unterstellen eines Kraftfahrzeugs vertragsgemäß. (Die Mindermeinung und abweichende erstinstanzliche Urteile zu dieser Thematik sind mir bekannt, hier aber nicht anwendbar).

Eine davon abweichende Duldung des ehemal. VM ist widerruflich erteilt und insbes. von dem Neueigentümer wirksam zu widerrufen. Auf die Erlaubis des M käme es nicht an.

Von einer ausdrücklichen Vereinbarung des ehemal. VM über diese Sondernutzung in deinem Mietvertrag vermag ich nicht auszugehen.

Den Mietvertrag des Stellplatzes/Carports dürfte die Vermieterin gem § 580a I BGB jederzeit ordentlich frsitwahrend kündigen; eines besonderen Interesses oder Begründung bedarf es dafür nicht.

G imager761


was seitens der neuen eigentümerin stets durch einen lauten und dezent agressiven ton zu zerstören versucht wird.

Sie ist nun mal so. Davon nicht beeindrucken lassen! Immerhin hat sie jetzt die unangenehme Situation, dass sie sich als Neueigentümerin auch durchsetzen muss. Das probiert jeder auf seine Weise.

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die ehemaligen Eigentümer weiterhin Bewohner und haben einen Carport in Besitz. Vermutlich nun gemietet.

Sie bestimmen letztendlich, was in dem Carport abgestellt werden darf, jedoch darf es nicht sein, dass wegen des Anhängers das Auto nicht ganz in den Carport passt und somit immer teilweise auf öffentlichem Grund steht oder auf einer Grundstücksfläche, die nicht zum gemieteten Stellplatz gehört.

Wäre es so, dass es sich bei dieser Fläche lediglich um die Zufahrt zum Stellplatz handelt, wäre sie gewissermaßen Bestandteil des Stellplatzes und ist sowieso immer so frei zu halten, dass niemand anderes behindert wird und die Zufahrt zum Carport immer ungehindert möglich ist.

Ich kenne nicht im Detail die Situation, aber ich denke, Du kannst nun beurteilen, ob die neue Eigentümerin im Recht ist oder nicht.

Wo steht der Anhänger jetzt? Etwa auf der Straße? Oder im Garten? Beides wäre eher schlechter, auch für die Eigentümerin, als wenn er im Carport weiterhin untergebracht wäre.

Du solltest hier zu deinem Mietvertrag etwas genauer berichten. Ist das Carport in deinem Mietvertrag mit den "lieben Nachbarn" als ehemalige Vermieter erwähnt? Wenn ja, darf die neue Eigentümerin hier nicht eine Miete verlangen, das wäre eine einseitige Änderung des Mietvertrages.

Steht das Carport nicht im Mietvertrag, dann könnte dessen kostenlose Nutzung außerhalb des Wohnungsmietvertrages mündlich mit den Alteigentümern vereinbart worden sein. In dem Fall kann die neue Eigentümerin zu Recht eine Miete verlangen. 25€ p.m. sind sehr moderat.

Das Carport der Nachbarn war vormals Eigentum, nach Verkauf und Anmietung ist es nun Besitz der Nachbarn. Alle Forderungen bezüglich der Unterstellung des Anhängers muss daher die Eigentümerin gegen die Nachbarn als Besitzer richten. Am Ausgang der Streiterei wird das nichts ändern, weil die Eigentümerin darauf bestehen kann, dass der Anhänger von der Stellfläche des Carports entfernt werden muss und der PKW nicht über die Stellfläche hinaus einen Platz im Grundstück benutzen darf.

Da das Grundstück verkauft wurde, sind solche Nebenabreden natürlich ungültig. Schließlich hast du nur den EINEN Carport gemietet. Wieso glaubst du, dass du den anderen kostenlos weiter benutzen kannst?

Normalerweise nicht. Da es ja aber so zu sein scheint, dass das Auto dann nicht mehr unter das Carport passt, können sie evtl. doch etwas machen. Oder ist ihr Auto so viel kürzer als deins?