Mietrecht: Netzwerkkabel durch Flur legen
Hey, habe eine kleine Frage bzgl. des Mietrechts.
tl;dr: Darf die Hausverwaltung das Legen eines Netzwerkkabels durch den Flur bis zum Gemeinschaftsraum verbieten?
Ich wohne in einem Studentenwohnheim zur Miete, in dem sich auf einer Etage 20 Einzelzimmer, eine Gemeinschaftsküche mit Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsbäder befinden.
Da wir uns oft mit mehreren Leuten im Gemeinschaftsraum zusammensitzen, um zu lernen, Musik zu hören, Filme zu schauen etc., würden wir uns gerne W-Lan in der Küche einrichten. Leider ist in der Küche keine Netzwerkbuchse vorhanden, die aber in jedem Einzelzimmer verbaut ist. Weil das W-Lan aus den Zimmern nicht bis in die Küche reicht, haben wir uns entschieden einen Netzwerkswitch und Flachbandkabel zu kaufen und aus einem Zimmer heraus ein Kabel an der Wand entlang in die Küche zu legen, um dort einen W-Lan-Router aufzustellen.
Das Kabel haben wir im Flur in die Ecke zwischen Wand und Decke mit Paketband geklebt und so ohne Behinderung der Fluchtwege oder bauliche Maßnahmen zu ergreifen verlegt.
Am nächsten Tag hat dann gleich die für unser Wohnheim zuständige Servicemitarbeiterin des Studentenwerks an meiner Tür geklopft und mir gesagt, dass ich das Kabel zu entfernen habe, dass es eine unangemeldete bauliche Maßnahme sei und wenn ich es nicht selbst entferne sie das Kabel einzieht.
In der darauffolgenden relativ hitzigen Diskussion gab sie als Begründung an, dass es sich um eine bauliche Maßnahme handele und sie das Kabel nicht möchte. Als Alternative schlug sie mir vor, doch einfach einen Router in die Küche zu stellen (Haha, zum Glück ist die Frau nicht für die Netzwerktechnik im Wohnheim verantwortlich).
Soweit ich mich über das Mietrecht informiert habe, darf der Mieter in den gemieteten Räumen zwar nicht-bauliche Maßnahmen durchführen, die z.T. ziemlich weitreichend sein können, das kann bei Gemeinschaftsräumen/Fluren aber auch schon ganz anders aussehen.
Darf die Hausverwaltung uns das legen des Netzwerkkabels verbieten? Habt ihr Alternativvorschläge, um das Internet in die Küche zu legen?
Bin für jede Hilfe dankbar.
5 Antworten
Für Studentenwohnheime gelten zu diesem Problem keine anderen Bestimmungen wie im Mietwohnrecht. Bauliche Maßnahmen in den Zimmern wie Verlegen eines Netzwerkkabels bedürfen keiner Genehmigung. Sobald aber gemeinschaftliche Einrichtungen betroffen sind, hat die Meinung der Heimleitung Priorität. Ich könnte mir eine Installation mit einem Aufputz-Kabelkanal dennoch vorstellen. Es braucht aber etwas Verhandlungsgeschick . Eine andere Variante wäre ein Verstärker über die Elektroinstallation mit Einspeisung im Zimmer des Routers und Auskoppeln in der Küche. Das wäre genehmigungsfrei, kostet aber 120€.
außen verlegen...
Auch das kann die HV untersagen.
ja das darf die Hausverwaltung. wundert mich, dass die HV nicht auch gleich den Betrieb des Accesspoints in der Küche untersagt hat.
ihr hättet besser daran getan, vor der baumaßnahme mit einem der zuständigen, am besten mit dem zuständigen netzwerkadministrator zu reden.
dazu ist es jetzt immer noch nicht zu spät. die dame von der HV würde ich vorerst nicht noch einmal direkt ansprechen.
lg, Anna
Darf die Hausverwaltung uns das legen des Netzwerkkabels verbieten?
Darf sie. Denn weder Hausflur noch der Gemeinschaftsraum gehören zur Mietsache.
Eine bauliche Veränderung ist das zwar nicht aber eine Nutzung von nicht gemietetem Raum und die darf untersagt werden. So ähnlich wie das Schuhe abstellen vor der Wohnungstür.
du hast den flur aber nicht gemietet.
entweder schaut ihr, ob ihr nicht irgendwie das wlansignal verstärken könnt oder schaut, das ihr euch einen verstärker baut, den ihr nahc der nutzung entfernt