Mietrecht: Netzwerkkabel durch Flur legen

5 Antworten

Für Studentenwohnheime gelten zu diesem Problem keine anderen Bestimmungen wie im Mietwohnrecht. Bauliche Maßnahmen in den Zimmern wie Verlegen eines Netzwerkkabels bedürfen keiner Genehmigung. Sobald aber gemeinschaftliche Einrichtungen betroffen sind, hat die Meinung der Heimleitung Priorität. Ich könnte mir eine Installation mit einem Aufputz-Kabelkanal dennoch vorstellen. Es braucht aber etwas Verhandlungsgeschick . Eine andere Variante wäre ein Verstärker über die Elektroinstallation mit Einspeisung im Zimmer des Routers und Auskoppeln in der Küche. Das wäre genehmigungsfrei, kostet aber 120€.

außen verlegen...

anitari  06.08.2013, 20:00

Auch das kann die HV untersagen.

ja das darf die Hausverwaltung. wundert mich, dass die HV nicht auch gleich den Betrieb des Accesspoints in der Küche untersagt hat.

ihr hättet besser daran getan, vor der baumaßnahme mit einem der zuständigen, am besten mit dem zuständigen netzwerkadministrator zu reden.

dazu ist es jetzt immer noch nicht zu spät. die dame von der HV würde ich vorerst nicht noch einmal direkt ansprechen.

lg, Anna

Darf die Hausverwaltung uns das legen des Netzwerkkabels verbieten?

Darf sie. Denn weder Hausflur noch der Gemeinschaftsraum gehören zur Mietsache.

Eine bauliche Veränderung ist das zwar nicht aber eine Nutzung von nicht gemietetem Raum und die darf untersagt werden. So ähnlich wie das Schuhe abstellen vor der Wohnungstür.

du hast den flur aber nicht gemietet.

entweder schaut ihr, ob ihr nicht irgendwie das wlansignal verstärken könnt oder schaut, das ihr euch einen verstärker baut, den ihr nahc der nutzung entfernt