Erneuerung der mitvermieteten Einbauküche

9 Antworten

Eine Erhöhung der Miete ist bei beiden Varianten ausgeschlossen, da es sich nicht um eine Modernisierung handelt. Im Mietpreis enthaltene Einbauküchen sind standardisiert. Bei beiden Varianten hat der Vermieter die Gesamt-Kosten zu tragen. Die Kalkulation innerhalb des Mietpreises ist seine Sache, darf diese aber nicht auf die Miete umlegen.

Aber für eine über die übliche Ausstattung hinausgehende Qualität (Induktionsherd) Kostenbeteiligung verlangen oder Standard verbauen.

@imager761

Gut,vielen Dank dafür. Also ist es jetzt im Endeffekt so, dass wir eine neue, dem gleichen Standard wie der alten entsprechenden Küche "verlangen" können und der VM die Kosten dafür trägt, ohne eine Erhöhung der Miete zu verlangen? Wir wollen ja keine Superküche, sondern eben nur eine "Instandhaltung".

Aber noch eine Frage, wenn man sich jetzt auf die erste Variante einigt und der Vermieter einen Teil der Kosten trägt, wie wäre das denn dann bei Auszug?

Liebe Grüße

@LotteBerlin

Also ist es jetzt im Endeffekt so, dass wir eine neue, dem gleichen Standard wie der alten entsprechenden Küche "verlangen" können und der VM die Kosten dafür trägt, ohne eine Erhöhung der Miete zu verlangen?

Nein, genau so ist es eben nicht, denn Ihr habt ja die vorhandene Küche gemietet, und eben keine neue. Was Ihr verlangen könnt, ist in § 535 BGB klar geregelt, dort heißt es: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten". Der Vermieter muss die vorhandene Küche also funktionsfähig und im Zustand bei Anmietung halten, mehr nicht. Erst wenn dies überhaupt nicht mehr möglich ist, muss er Teile in gleicher Qualität austauschen...

Wir wollen ja keine Superküche, sondern eben nur eine "Instandhaltung".

Eben... Und "Instandhaltung" ist eben KEIN "Austausch"...

Aber noch eine Frage, wenn man sich jetzt auf die erste Variante einigt und der Vermieter einen Teil der Kosten trägt, wie wäre das denn dann bei Auszug?

Das ist eine Frage, wie man sich einigt, dafür gibt es keine Regelungen...

Wenn eine Küche zur Mietsache gehört und aber schon bei Einzug mit Mängeln protokolliert ist, hat die HV in Vertretung der/der VM, sofern die Funtion derselben nicht gegeben ist in vollem Umfang Ersatz zu stellen.

  1. kann somit keinesfalls zu Debatte stehen. Schon garnicht mit einer Mieterhöhung verbunden, denn hier handelt es sich um vertragspflichtigen Ersatz und nicht um Modernisierung.

Vielen Dank, das hilft mir momentan am meisten weiter. Was ich nur als problematisch sehe ist, dass der Vermieter bei der 2. Möglichkeit ja auch veranschlagen kann, dass die neue Küche eine höhere Funktionalität hat (z.B. durch einen Induktionsherd) und somit eine Mieterhöhung gerechtfertigt wäre. Oder sehe ich das falsch?

Wie sollten wir denn jetzt am Besten vorgehen?

@LotteBerlin

@LotteBerlin: nicht das, was Dir am besten gefällt, hilft Dir am meisten weiter.

Du hast den Zustand der Küche wohl unterschrieben - aber offenbar nicht gleichzeitig vereinbart, daß der Vermieter (oder eben die Hausverwaltung) eine Erneuerung vornimmt. Also hast Du auch keinen Anspruch auf Instandsetzung. Der einzige Vorteil der Aufnahme des Zustands ist: es kann Dir keiner beim Auszug anlasten, daß die Beschädigungen auf Deine schlechte Pflege der Einrichtung zurückzuführen ist!

Ich würde an Deiner Stelle die vorhandene Küche in den Keller stellen (nicht entsorgen, denn Du mußt bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen!) und mir selbst eine schicke neue Küche leisten...

Wenn eine Küche zur Mietsache gehört und aber schon bei Einzug mit Mängeln protokolliert ist, hat die HV in Vertretung der/der VM, sofern die Funtion derselben nicht gegeben ist in vollem Umfang Ersatz zu stellen.

Es gilt aber - falls nicht anders vereinbart - der Zustand bei Anmietung als vereinbart. Wenn die Küche also schon bei Anmietung in der Funktion beeinträchtigt bzw. funktionsuntüchtig war, und sich daran bis jetzt nichts geändert hat, muss der Vermieter überhaupt nichts tun...

Das ist doch ein Schneeball.

die Küche wird doch ohnehin schon als Mietzubehör mitberechnet und in dem Fall geht man ja von einer funktionsfähigen Küche aus. Somit ist die vorhandene Küche die Miete nicht wert. Das Geld/Miete dafür ist aber schon bezahlt. Somit hätte der Verwalter Instandsetzungspflicht.
Zu 2. Die Instandsetzung derselben ist nun letztendlich mit der Miete abgegolten, sonst wäre ja kein Mietvertrag für die Küche notwendig sondern eine Übernahme mit einmaliger Zahlung und dann wäre die Küche dein.
So läßt sich die Verwaltung die Küche teilfinanzieren von dir und zusätzlich auch noch eine Miete dafür zahlen. Supergau wäre, du hast die Küche teilweise mit bezahlt und dann bekommst du eine Kündigung. UND dann??? Nimmst du einen Teil der Küche mit? Also ob das so hingenommen werden kann?

habt ihr kaution gezahlt?? für die küche???

Hä?

Wieso fragst Du Dich das nach 6 Monaten Mietzeit erst?

Du hättest die Wohnung mit der alten Küche nicht mieten MÜSSEN.. da zwingt Dich niemand. Haste aber und man/ n hat Dir 2 (gute) Angebote gemacht.

Wenn sich die Wohnqualität erhöht, wie mit einer neuen Küche, dann hat der VM natürlich auch das Recht, sich diese Qualitätsverbesserung bezahlen zu lassen!??