Wohnheim des studentenwerks untermieten?

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Was Dich erwarten kann?

Deinem Vermieter wird wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte (Untervermietung) fristlos gekündigt.

Dann mußt auch Du das Zimmer räumen.

Du kannst dann zwar Deinen Vermieter schadensersatzpflichtig machen, davon hast Du aber auch kein Dach überm Kopf.

Wie könnte das rauskommen?

Vielleicht gibt es da irgend eine Art von Kontrolle, denn es handelt sich um Studentenwerk.

Weil es sich nicht um normalen Wohnraum handelt greift hier auch nicht das Recht zur Untervermietung.

Es könnte also passieren, das man Dich mittels der Polizei aus dem Zimmer bzw. aus dem Gebäude entfernt, wenn Jemanden aufhält, dass Du nicht der reguläre Mieter bist.

Ich würde mir eine andere Möglichkeit suchen.

MfG

johnnymcmuff


Du meinst, jemand vermietet sein Wohnheimszimmer unter? Ist nur in Absprache mit dem Stuwerk erlaubt ! Wenn es rauskommt, sitzt Du direkt auf der Straße, der eigentliche Mieter auch.

Wie könnte das rauskommen?

@KoX34

Reicht ein unangenehmer Wohnheimsmitbewohner oder ein Wasserschaden etc.

Studentenwerke lassen sowas in der Regeln NICHT zu! Bei uns ist sowas auch vorgekommen, mit der Folge, dass der unrechtmäßige Untermieter die Wohnung auf der Stelle verlassen musste!