Unnötige Reparatur vom im Studentenwohnheim nach Auszug

3 Antworten

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es keine ordnungsgemäße Übergabe war. In dem Zeitraum zwischen Vorabnahme und Abnahme war ich größtenteils nicht in der Nähe. Wenn es bei mir terminlich ging, hat es beim Hausmeister nicht gepasst (er kümmert sich um mehrere Wohnheime) und umgekehrt. Also hat er mir gesagt, ich soll ihm die Schlüssel schicken und dabei haben wir es belassen.

Der Vermieter hat dir keine Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach Mietende übergeben. Deshalb steht ihm kein Schadensersatz zu. Fordere dir Herausgabe der vollen Kaution.

Was heisst Vorabnahmeprotokoll? Ist das dass Protokoll der Übergabe? Wenn dort nichts bemängelt wurde, würde ich auch nichts zahlen!

geahh 
Fragesteller
 04.08.2014, 22:06

Im Vorabnahmeprotokoll wird notiert, was noch alles vor der Übergabe gemacht werden muss. Ein Protokoll der Übergabe habe ich nicht.

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es keine ordnungsgemäße Übergabe war. Im Zeitraum zwischen Vorabnahme und Abnahme war ich größtenteils nicht in der Nähe. Wenn es bei mir terminlich ging, hat es beim Hausmeister nicht gepasst (er kümmert sich um mehrere Wohnheime) und umgekehrt. Also hat er mir gesagt, ich soll ihm die Schlüssel schicken und dabei haben wir es belassen.

DB00296  05.08.2014, 09:54
@geahh

In Ordnung, habe ich verstanden. Das heisst aber wenn in diesem Protokoll keine Mängel stehen die zu beheben sind du auch nicht haftest für was danach passiert. Es sei denn das ist irgendwo schriftlich geregelt. Schreibe einen Brief das du aufgrund des unterschriebenen Vorabnahmeprotokolls in dem es keine Beanstandungen gab, die volle Kaution zurückforderst bis zum Datum x (14 Tage). Sofern es sich dann nicht regelt, mahnst du den Betrag nochmals an mit dem Hinweis das du dich rechtlich beraten lässt. (hier würde ich einen ortsansäßigen Mieterverein aufsuchen, der hilft dir weiter. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos).