Mietrecht bei 2 Vermietern?

8 Antworten

Sind mehrere Personen Vermieter können die nur gemeinsam den Mietvertrag kündigen.

Der erste Vermieter darf nicht einziehen, da der 2. Vermieter dagegen ist. Falls ein fremder Mieter bereits dort wohnt, kann ihm nur von beiden Vermietern gekündigt werden.

Werden sich beide Vermieter nicht einig, kann beim Amtsgericht ein Antrag auf Aufhebung der Gemeinschaft gestellt werden. Von Vermieter 1 und auch von Vermieter 2. Dann wird die Eigentumswohnung versteigert und beide Vermieter teilen sich den Erlös. (Falls sie sich einig werden wer wieviel vom Erlös bekommt)

Die Kündigung der Wohnung muss von beiden Vermietern unterschrieben und beide natürlich im Briefkopf aufgeführt sein. Nur dann ist sie auch wirksam erfolgt.

Ich vermute, die Wohnung steht leer. Ein Eigentümer möchte sie wieder fremd vermieten und der andere will sie selbst nutzen. DAs wiederum sill der andere wieder nicht.

Da sich beide nicht einig sind kann der eine nicht einziehen und der andere auch nicht vermieten.

Kompromiss: Der Selbstnutzer zahlt dem Vermietungswilligen die entgangene anteilige Miete, die Betriebskosten sind dann auch aufzuteilen aber nicht im hälftigen Verhältnis, denn beide bleiben ja Eigentümer und tragen das Hausgeld.

Wie bei 5, alle müssen die Kündigung aussprechen/unterschreiben, 5 Mieter müssen ja auch alle, einer alleine geht nun mal nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung