Mietrecht: darf partner mit einziehen?

9 Antworten

Muss ich meinen vermieter hierueber informieren bzw um erlaubnis fragen?

Ja musst Du.

In der Regel ist es reine Formsache und der Vermieter muss zustimmen.


Es reicht nicht, den Vermieter zu "informieren". Er muss ausdrücklich einem Zuzug des Partners zustimmen. Und zwar VOR dessen Einzug. Andernfalls stellt die fehlende Zustimmung einen Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages dar.

Seine Zustimmung darf der Vermieter allerdings nur dann verweigern, wenn die Wohnung dadurch überbelegt ist oder er ein konkretes, persönliches Problem mit dem neuen Bewohner hat (z.B. Mietschulden oder Opfer einer Straftat)

Die Größe der Wohnung bestimmt meist auch darüber, ob eine zweite Person mit wohnen kann ( Überbelegung ). Der Vermieter muss auf alle Fälle gefragt bzw. informiert werden, ob dies möglich ist. Ansonsten bestehen keine weiteren Pflichten. Natürlich müsste sich dann auch die andere Person dort polizeilich anmelden.

Px1337 
Fragesteller
 12.04.2015, 12:06

Im mietvertrag steht zum thema "ueberbelegung" nichts. Es handelt sich um eine 2Z-wohnung, bei bekannten hat das auch ohne weiteres geklappt. D.h., hier sollte es m. M. nach ebenfalls kein problem sein. Mit "polizeilich" meldet, ist adressänderung auf dem ausweis gemeint, oder? Wenn ja, muss mein partner ueberhaupt diese änderung durchführen lassen? Dieser ist noch bei dessen eltern gemeldet und moechte das weiterhin auch so lassen

Der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden. In der Regel aber nur eine Formsache da er den Zuzug so gut wie nicht untersagen darf.

den Vermieter informieren, aber um Erlaubnis musst Du nicht fragen. Es werden nur Deine Nebenkosten höher, z.B. Wassergeld, Strom, Heizung. Die Miete mit den Nebenkosten solltet Ihr Euch teilen, dass wäre nur Gerecht, denn schließlich wohnt ER mit in der Wohnung.

albatros  13.04.2015, 02:24

den Vermieter informieren, aber um Erlaubnis musst Du nicht fragen

Da liegst du aber gewaltig daneben.