Mietrecht: Aufnahme von Geschwister in die Wohnung?

2 Antworten

Als Besuch ist die Dauer in Ordnung.

Wenn das Verhältnis zum Vermieter passt, würde ich ihn aber informieren. Du hast dann einen Schlüssel zum Haus und das sollte er wissen, alleine schon wegen Versicherungsthemen.

Nicht Du müßteset den Vermieter fragen, sondern Deine Schwester. Fragen bzw. besser darüber informieren, dass sie die Wohnung, während sie in Urlaub geht, Dir überlässt.

Einerseits, weil Du sie brauchst und andererseits, weil dann jemand da ist, der auf alles schaut. Fragt Deine Schwester nicht, wäre es unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte und das wäre ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Ach ja: Besuch wäre es nur, wenn sie zur gleichen Zeit auch da wäre.