Darf man sich als privater Vermieter seine Mieter nicht mehr aussuchen?

16 Antworten

"Mieter und Wohnungssuchende sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Danach ist jedwede Benachteiligung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft verboten. Das gilt auch in Bezug auf den Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum (§ 2 AGG)."

Schreib es also nicht in die Annonce und lehne die Ausländer mit einer anderen Begründung ab.

Valnar25  04.12.2019, 14:02

Wobei hier der §19 Abs. 5 AGG von besonderer Bedeutung ist.

Franz577 
Fragesteller
 04.12.2019, 14:33
Schreib es also nicht in die Annonce und lehne die Ausländer mit einer anderen Begründung ab.

Wobei man eine Ablehnung überhaupt nicht begründen muss...

Ich finde das absolut richtig. Klar kann man keinen seine Vorurteile austreiben, aber zumindest vor offener öffentlicher Diskriminierung kann man sie schützen.

Der Vermieter war ausgesprochen dämlich. Mit der Ausschlußklausel hat er sich nun richtigen Ärger eingehandelt.

Wem er die Wohnung gibt, ist immer noch seine Entscheidung, aber auch bei einer Besichtigung darf er keinesfalls äußern "Du kriegst die Bude nicht, weil Du Ausländer bist".

Franz577 
Fragesteller
 04.12.2019, 14:31
aber auch bei einer Besichtigung darf er keinesfalls äußern "Du kriegst die Bude nicht, weil Du Ausländer bist".

Nun ja, wer nicht an Ausländer vermieten will, wird diese vermutlich gar nicht erst zu einer Besichtigung einladen.

artagnan  04.12.2019, 14:37
@Franz577

Wenn der Vermieter das vorher weiß, sicherlich. Aber ein Mietinteressent, der bei der telefonischen Terminvereinbarung akzentfreies Deutsch spricht, fällt erst bei der Besichtigung als Ausländer auf.

Naja, Dummheit gehört bestraft.

Der Vermieter hat die Annonce ja absichtlich so gestaltet, damit jeder seine rassistische Einstellung sehen kann.

Es gibt halt auch Vermieter die gegen geltendes Recht verstossen. Selber Schuld.