Ohne Vermieter-Erlaubnis bei Airbnb vermieten? Welche Folgen kann es geben?

5 Antworten

Fristlose Kündigung ist drinnen. Folgeansprüche sind davon abhängig was dem Vermieter eventuell durch diese Untervermietung entgangen ist und sich einklagt (da die Untervermietung spezifisch untersagt war kann er darauf pochen dass ihm hier ein Gewinn entgangen ist und zusätzlich einen Teil anfordern z.B.) Nebenkostenabrechnung wird für den Zeitraum auch nochmal hochgeschraubt

Es dürfte für den Vermieter allerdings schwierig werden, was nachzuweisen.

Fristlose Kündigung und eine Anzeige, ggf. Schadensersatz.

Fristlsoe Kündigung wegen unerlaubtem Gewerbebetrieb.

Der Gewerbebetrieb liegt erst ab temporärer Vermietung an von mehr als 6 Gästen vor.

Untervermietung ist untersagt, aber ganz sicher kann der Vermieter nicht untersagen, dass Du Gäste bei Dir aufnimmst. Die Frage ist letztlich, welchen Umfang das annehmen kann.

Ab und zu mal für ein paar Übernachtungen jemand aufzunehmen ist genauso, wie wenn jemand sonstige Gäste bei sich übernachten lässt und wenn Deine "Bude" nur gelegentlich als Angebot in Airbnb auftaucht, dürfte der Vermieter es schwer haben, dahinter zu kommen, dass die Beherbergung regelmäßig und mit gutem Ertrag stattfindet.

Da nur die Untervermietung generell untersagt ist, würde ich ihn direkt fragen, ob er was dagegen hat, wenn gelegentlich Gäste, die über Airbnb anfragen bei Dir übernachten könnten. Wie gelegentlich, könntest Du mit ihm vereinbaren.

Im Grunde muss er froh sein, wenn Du ein evtl. knappes Einkommen auf diese Weise aufbesserst.

Was aber auf keinen Fall geht, ist die komplette Überlassung der Wohnung an airbnb-Gäste, wenn Du nicht anwesend bist. Nach dem Motto z. B., während der Woche nutze ich die Wohnung und am Wochenende vermiete ich sie über airbnb. Das geht auf gar keinen Fall. Es würde schlicht die Kontrolle fehlen und die Gefahr, dass man Leute aufnimmt, die Chaos im Haus und in der Wohnung veranstalten, wenn sie von einer Trinktour kommen, ist zu groß.

(Im Mietvertrag ist Untervermietung untersagt).

Damit dürfte sich deine Frage wohl erübrigt haben - oder?

Ich denke da an fristlose Kündigung.

Da hast du Recht!