Mietkaution Rückzahlung bei WG-Zimmer?

2 Antworten

Ob WG-Zimmer oder Wohnung spielt keine Rolle. Das Mietrecht gilt für beides.

Eine genaue Frist wie lange der Vermieter die Kaution einbehalten darf gibt es nicht.

Etwa 3 - max. 6 Monate können es unter Umständen schon sein. Einen Teil auch noch länger wenn noch Betriebskostenabrechnungen ausstehen bei denen eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Wir die Mietsache mangelfrei zurück gegeben muß der Vermieter zumindest den größten Teil der Kaution umgehend erstatten.

Bladetrin26 
Fragesteller
 29.06.2020, 09:58

Also eine Betriebskostenabrechnung gibt es nicht, da WG. Es wohnt ja mittlerweile schon jemand anders drin. Bei der Übergabe war alles bestens und ohne Mängel. Daher verstehe ich nicht warum der Vermieter sich zeit lassen kann. Denn ich musste die Kaution auch sofort überweisen und nicht irgendwann im Laufe des Jahres..

anitari  29.06.2020, 10:04
@Bladetrin26

Wenn es keine Mängel gab und keine BK-Abrechnung kann/darf sich der VM nicht so lange Zeit lassen. Er hat ja kein Sicherungsbedürfnis mehr. Forder ihn nachweisbar, per Einwurf-Einschreiben, auf die Kaution bis zum, sagen wir mal, 15.7.2020 zu erstatten. Kommt er dem nicht nach beantrage den Erlass eines Mahnbescheides.

Zur Sicherheit noch eine Frage, Du hast allein ein Zimmer in der Wohnung gemietet oder mit anderen zusammen die ganze Wohnung?

Bladetrin26 
Fragesteller
 29.06.2020, 10:13
@anitari

Also ein Vermiter, der in der Wohnung, 4 Zimmer vermietet. einens davon war meins. Alles war ein Neubau.

Hallo,

die Zuständige Person, muss erst mal checken ob mit dem Zimmer alles in Ordnung ist. Wen das der Fall ist, gilt schnellstmögliche Erstattung

Bladetrin26 
Fragesteller
 29.06.2020, 09:34

Ich bin seit einem Monat ausgezogen, und bei der Schlüßelübergabe war alles bestens. Hast du mir vielleicht einen Gesetzes Text ?

Lealaluuu  29.06.2020, 09:37
@Bladetrin26

So viel ich weiß gibt es keine Zeitliche Vorgabe, es gilt halt wenn alles in Ordnung ist und das gegengezeichnet wurde, steht der Überweisung/ Auszahlung nichts mehr im Weg. Einfach nochmal nachfragen wie es ausschaut..

Das Geld dient ja nur zur Sicherheit für den Vermieter falls Zahlungsrückstand besteht, oder Schaden verursacht wurde