mietkaution-rückzahlung, wer zahlt anwalt

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"Die Rechtsprechung ist sich darin einig, dass dem Vermieter eine "Überlegungfrist" für die Rückzahlung der Kaution zusteht und eingeräumt werden muss. Darüber, wie lange die Frist sein soll, gibt es keine völlig einheitliche Rechtsprechung (siehe unten). Während der Dauer der Überlegungs- u. Prüfungspflicht ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution nicht fällig. Das hat in der Praxis folgende Auswirkungen: Schreibt der Mieter an den Vermieter zum Beispiel am Tag nach seinem Auszug und Übergabe der Wohnung an den Vermieter (=innerhalb der Überlegungsfrist) und fordert ihn unter Fristsetzung zur Rückzahlung der Kaution auf, so gerät der Vermieter nicht in Verzug. Verzug tritt nach § 284 BGB erst ein, wenn der Vermieter nach Fälligkeit und Mahnung nicht leistet. Die Rückzahlung ist noch nicht fällig. Der Vermieter kann innerhalb der noch laufenden Überlegungsfrist nicht in Verzug geraten. Er ist deshalb auch nicht verpflichtet, z.B. Anwaltskosten dem Mieter als Verzugs-schaden zu ersetzen."

Zitat und Quelle, sowie weitergehende Infos:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

Mein Tipp: Die kostengünstigste Lösung dürfte ein gerichtlicher Mahnbescheid sein. Den kann Dein Freund online beantragen. Er müßte dann allerdings Gerichtskosten von zunächst ca. 25,-/30,-€ einplanen. Allerdings muß der Vermieter wie hier erklärt vor der Beantragung des Mahnbescheids nachweisbar in Verzug gesetzt werden. Anwaltskosten würden dann, falls kein Widerspruch des Vermieters erfolgt, keine anfallen, sondern lediglich die oben erwähnten Gerichtskosten. Dein Freund kann dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen und damit den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Falls der Vermieter jedoch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt kann Dein Freund immer noch zu einem Anwalt gehen und müßte dann, da sich die Sache verteuert, zunächst höhere Gerichtskosten vorlegen. Falls er vor Gericht gewinnt, dann müße die Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten Deines Freundes tragen.

Also, einige unserer Mieter zerren uns schon drei Monate nach Auszug zu Gericht und dies mitten in der Schadensabwicklung und gewinnen auch (sind ja schützenswertes Gut), wenn wir nicht aufpassen. Und ob letztendlich der Anwalt vom Vermieter zu wuppen ist, ordnet meist erst ja das Gericht. Viel Glück.

Den Anwalt bezahlt grundsätzlich derjenige der ihn beauftragt. Ein Gericht könnte auf Antrag etwas anderes verfügen.

Es gibt auch andere Wege sein Recht durchzusetzen. Mit Anrufen ist da noch nicht viel getan.

Vermieter anrufen und nochmal darauf hinweisen mit dem Hinweis dass ansonsten alles über den Anwalt geht. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, bzw. noch nicht alle Kosten beglichen wurden.

wer soll den anwalt sonst bezahlen ??