Kann man aus einer wg rausgeschmissen werden, wegen besucher?

3 Antworten

ein Auszug setzt eine wirksame Kündigung voraus. Eine wirksame Kündigung ist dann möglich, wenn Ihrerseits ein Vertragsverstoß vorliegt und Sie erfolgreich abgemahnt wurden.

Beides fehlt hier aber.

Sie dürfen natürlich (bis zu 6 Wochen) Besuch bei sich übernachten lassen. Dies stellt keine Vertragsverletzung dar und muss vom Vermieter grundsätzlich hingenommen werden. Ansonsten wenn der Verbleib über die 6 Wochen hinaus geht, muss der Vermieter Sie erst erfolglos abgemahnt haben, also aufgefordert haben Ihren Freund aus der Wohnung zu werfen und Ihnen die Kündigung angedroht haben.

Erst wenn die Abmahnung erfolglos war, kann Ihnen gekündigt werden.

  1. An Bein pissen geht
  2. Mietverträge - hier wohl ein Untermietvertrag sind kündbar
  3. Du kannst auch Besuch haben

Suchst du dir gleich was neues oder erste nachdem du ihr Bein bestiegen hast. Ich würde das besteigen verschieben, bis du was neues hast. Auch hast keine Ahnung was Sie dem Amt meldet und was nicht

Einen Besuch kann man nicht verbieten, sollte aber nur für eine kurze Zeit sein.