Räumungsklage, Wg Zimmer, Vermieterin?

3 Antworten

Räumungsklage im April 2018 >>> Vollstreckbares Urteil, falls keine Revision, in etwa 6 Monaten, hängt aber von der Belastung des Amtsgerichtes ab.

Der Streitwert wird an der Jahresgrundmiete festgemacht. Deine Monatsmiete dürfte wohl eine Pauschalmiete sein, sodass der hier genannte Streitwert wohlmöglich kleiner ist, denn BK-Anteile an der Gesamtmiete dürfen nicht Bestandteil der Jahresgrundmiete sein.

Fall der Kläger durch einen Anwalt vertreten wird, sind dessen Kosten nach dem Urteil zu erstatten, falls der Beklagte den Prozess verliert. Sollte ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Urteiles beauftragt werden, sind dessen Kosten zu tragen.

Während der Klagephase wird das Mietobjekt weiter durch den ehemaligen Mieter genutzt >>> die Nutzungsentgelte sind weiter zu zahlen, eventuell sogar noch nach der Urteilsvollstreckung als Schadensersatz an den Vermieter bis zu 3 Monate.

Es ist einerseits absolut unverständlich, warum man als Mieter eines äußerst begehrten WG-Zimmers das Mietverhältnis leichtfertig so in Gefahr bringt. Das Verhalten der Vermieterin ist zwar auch nicht leicht nachzuvollziehen, aber man liest hier nur eine Seite (in einer früheren Frage des FS).

Andererseits will man sich natürlich nicht alles gefallen lassen. In Anbetracht des Münchner Wohnungsmarkt, wo für ein WG-Zimmer bestimmt auf den Schlag mehr als 100 Bewerber vor der Tür stehen, die ggf. bereit sind, viel mehr zu zahlen, als die Vermieterin bisher verlangt hat, sollte es jedoch angebracht sein, nicht so leichtfertig mit dem einmal erkämpften Wohnraum umzugehen.

Negative Auswirkungen für den Mieter? Neben dann absolut überflüssigen Kosten, noch dazu bei unsicherem Arbeitsverhältnis und Krankheit, kann die negative Auswirkung, nämlich der Verlust des WG-Zimmers, dafür sorgen, dass man diesen Sommer unter einer der zahlreichen Isarbrücken nächtigen muss und für den Winter hoffentlich einen frostsicheren Platz in einem Obdachlosenasyl findet.

Der totale Absturz ist vorprogrammiert und ob man sich da wieder berappelt?

Die Kosten sind doch schon negative Auswirkungen genug, findest du nicht auch? Sich als Mieter Kosten ans Bein zu binden obwohl man weiß, dass man eh raus muss, ist weniger sinnvoll!

Bist du der Untermieter? Warum ziehst du nicht einfach aus um die Kosten zu vermeiden? Oder denkst du, die Kündigung und Räumungsklage nicht nicht gerechtfertigt?

Er ist der Untermieter.

Weil das WG-Zimmer in München ist und Ersatz nur äußerst schwierig zu finden ist.

Wenn man den Inhalt und die Informationen aus einer früheren Frage nimmt, dürfte die Kündigung wohl gerechtfertigt sein. Es ist nicht anzunehmen, dass die Vermieterin sich auf eine Klage einläßt, bei der sie nicht beste Aussichten hat, den Prozess auch zu gewinnen.

bwhoch2 so ist es!

Um es kurz zu fassen:

die Vermieterin versucht mit seit dem ich eingezogen bin, rauszukicken ohne jeglichen Grund, mir wurde Betrug vorgeworfen( wurde aber eingestellt) von ihr, sie sperrt die Küche ab und dann habe ich diesen einen Fehler gemacht, die Miete nicht überwiesen da es mit dem Bafög Probleme gab und einen Monat später habe ich die Miete zum 15ten überwiesen, was auch vereinbart war seit Mietbeginn, aber nur mündlich und jetzt habe ich ne ordentliche und fristlose Kündigung am Hals, die fristlose ist gestriche, aber die ordentliche bleibt, deshalb die Frage was an kosten kommen kann, da es wirklich schwierig ist ein wg Zimmer zu finde und nein mit der Vermieterin kann man nicht reden und will man auch nicht mehr!

Das ist dann wohl eine blöde Lage. bwhoch2 meint, dass die Klage keine große Aussicht auf Erfolg hat. Aber ob du darauf spekulieren willst, weiß ich nicht. Vielleicht reicht die Vermieterin auch keine Klage ein, blufft nur, dass sie das macht, ist auch fraglich. Ist riskant zu Pokern, das kannst nur du wissen.

Ja, knapp 2000 kann an Kosten hin kommen. Hier ist ein Gerichtskostenrechner: https://www.ra-iven.de/interaktiv_kostenrechnerraeumungsklage.html Die Anwaltskosten kommen hier dann noch dazu. Eventuell kommt es dich günstiger, vorrübergehend in eine Pension zu gehen, falls du bis April kein neues Zimmer gefunden haben solltest.

jetzt haben die Mitbewohner bzw. eine davon sich auf die Seite von der Vermieterin gestellt und anscheinend so wie ich das mitbekommen habe, das die Eltern die Mieter von der Wohnung sind von der Mitbewohnerin, um mich wahrscheinlich rechtlich früher zu kicken. Denke muss ein Anwalt einschalten, nicht das es ganz knübbeldig für mich ausgeht.

Hab zwar noch nichts schriftlich bekommen, aber ich ahne böses

@Edi12432

Ja, nimm dir besser einen Anwalt. Ich würde dir gern mehr dazu sagen. Aber für mich wirkt es sehr verworren und die Infos sind offenbar ein wenig lückenhaft. Oftmals ist es auch wichtig, Unterlagen die Mietvertrag und Schriftverkehr zu sehen, um etwas zu beurteilen. Daher wäre es unseriös, wenn ich eine Einschätzung dazu gebe. Die Eigentümerin hat dir jedenfalls nichts zu sagen, denn mit der hast du keinen Vertrag. Maßgeblich ist derjenige, mit dem du den Vertrag hast.