Wie lange darf die Rückzahlung der Kaution dauern?
Hallo, da ich umgezogen bin, bekomme ich ja logischer Weise meine Kaution wieder. Doch mittlerweile bin ich seit 6 Wochen aus der alten Wohnung draußen und habe meine Kaution Immer noch nicht bekommen, auf anrufe mit dem Vermieter, sagt er immer, dass er noch nicht dazu gekommen ist und dass es noch ein paar Wochen dauern würde. Hier kommt meine Frage, darf er das so lange hinauszögern, oder ist er an eine bestimmte Frist gebunden? Und falls ja und falls er sie überschreitet, was kann ich Unternehmen um meine Kaution wieder zu bekommen?
Schon mal ein Riesen Danke an alle weiterhelfenden antworten :-)
7 Antworten
Drei Monate bis mitunter einem halben Jahr sind vollkommen okay und noch lange keine unangemessene Verzögerung. Darüber hinaus können zumindest Teile der Kaution bis zur nächstfälligen Nebenkostenabrechnung einbehalten werden, wenn zu erwarten ist, daß der Mieter noch Nebenkosten nachzuzahlen hätte.
Hallo, da ich umgezogen bin, bekomme ich ja logischer Weise meine Kaution wieder.
So logisch ist das nicht.
Kaution bekommt man erst nach Ende des Mietverhältnisses zurück.
Allerdings hat dann der Vermieter bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob er noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis hat.
Ansprüche können neben verdeckten Mängeln auch Mietrückstand und evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Betriebskostenabrechnungen, falls Nachzahlungen zu erwarten sein, sein.
Für letzteres kann der VM einen Teil der Kaution sogar länger einbehalten. Nämlich bis zur nächsten Abrechnung.
Bei kalenderjähriger Abrechnung wäre das bis Ende 2017.
der Vermieter darf die Kaution bis zu einem halben Jahr nach Auszug einbehalten, hab das grad ganz aktuell, da wir grad mit dem Anwalt um unser Recht kämpfen
ja das hab ich doch geschrieben, er darf sie bis zu einem halben Jahr einbehalten....
nach Ablauf des halben Jahres kann man zumindest einen Teil davon zurückfordern, je nachdem was noch an Zahlung an ihn zu erwarten ist, wenn man nur ca 50 Euro nachzahlen muss ( kann man anhand der letzten Abrechnungen nachvollziehen) dann kann er nicht 1000 Euro einbehalten
Du kannst warten. Mehr kannst Du nicht tun, denn der Vermieter hat Zeit Schäden zu prüfen und sie zu verrechnen. Wenn die Nebenkostenabrechnung noch nicht gemacht wurde, kann er die Kaution einbehalten bis sie gemacht wurde um Nachzahlungen mit der Kaution zu verrechnen. Also stell Dich darauf ein, daß es problemlos bis zu 6 Monate dauern kann. Wer jetzt nach einem Anwalt schreit ist selbst schuld, denn den musst Du selbst zahlen, daher lohnt sich der Schritt nicht.
Generell darf er sie mindestens ein halbes Jahr einbehalten - die Zeit hat er, um Schäden an der Wohnung festzustellen.
Danach darf er einen Teil weiterhin einbehalten, sofern deine letzte Nebenkostenabrechnung nicht durch ist. Mit dem Ablauf selbiger ist jedoch seine Frist verstrichen und er hat dir das Geld zu überweisen, sofern keine weiteren Forderungen gegen dich vorliegen.
Generell darf er sie mindestens ein halbes Jahr einbehalten
Nö. Nur wenn es einen Grund dazu gibt.
Dem Vermieter wird eine "angemessene Überlegungsfrist" eingeräumt, bis
er die Kaution zurückzahlen muss. Innerhalb dieser Zeitspanne muss der
Vermieter prüfen, ob er noch Forderungen gegen den
Mieter hat oder ob Schäden an der Wohnung bestehen, die repariert
und bezahlt werden müssen. Wie lange dieser angemessene Zeitraum ist
wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Die meisten
Gerichte geben dem Vermieter zwei bis sechs Monate Zeit um die
Kaution zurückzuzahlen, manche sogar mehr.
Das stimmt so nicht. Generell darf er bis zu einem halben Jahr warten um zu bestimmen, ob du die Kaution wiederbekommst und um Mängel aufzudecken. In einigen Fällen (und das ist ERLAUBT!) darf er sie bis zur Abrechnung deiner letzten Nebenkostenabrechnung zum Teil einbehalten, um zu gewährleisten dass er die Kosten hierfür auch von dir erhält.