Wann erhält man Mietkaution zurück?

6 Antworten

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Grundsätzlich ist die Mietsicherheit SOFORT bei Ende des Mietverhältnisses zur Rückzahlung fällig. Allerdings muss dem Vermieter eine angemessene Frist zur Überprüfung etwaiger Forderungen (bis zu 6 Monate) eingeräumt werden. Eine Chance sehe ich nur, wenn nachweislich keine Forderungen mehr offen sein oder entstehen können. Die ist aber eine Einzelfallbetrachtung, die nur vor Ort durchgeführt werden kann, dafür kann keiner irgendeine Sicherhjeit oder Gewähr geben...

omniadream 
Fragesteller
 14.02.2011, 18:40

naja, dann wird es wohl bei dem vermieter auf die 6 monate rauslaufen , für nix und wieder nix, danke!

crashlady  14.02.2011, 18:46

schau mal auf Mieterbund vorbei, der Vermieter is gar nich verpflichtet SOFORT bei Ende auszuzahlen.

Wenn es diese Verpflichtung geben würde, gäbe es auch keine Chance für den Vermieter bei der Übergabe unentdeckte Mängel geltend zu machen.

XtraDry  14.02.2011, 18:50
@crashlady

Danke, aber schrieb ich nicht genau das???

crashlady  18.02.2011, 18:38
@XtraDry

so ähnlich

XtraDry  14.02.2011, 18:53

Danke für den Stern... :-)

Der Vermieter hat die Kaution in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn er keine Ansprüche aus dem Mietvertrag mehr gegen den Mieter hat. Andernfalls darf er die zur Deckung seiner Ansprüche erforderlichen Kosten von der Kaution absetzen und muss dann mit dem Mieter abrechnen. Der Mieter muss dem Vermieter eine vertretbare Zeit zur Prüfung etwaiger Gegenansprüche lassen. Welcher Zeitraum vertretbar ist, ist bei den Gerichten stark umstritten. Sie liegt in etwa zwischen 2-6 Monaten.

Steht die Heiz- oder Nebenkosten noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss (AG Hannover ZMR 2000, 680; AG Neuss WM 91, 547; AG Köln WM 88, 267), grundsätzlich jedoch nicht mehr als in Höhe von 3 bis 4 monatlichen Vorauszahlungsbeträgen (AG Hamburg WM 97, 213).

Den Restbetrag muss der Vermieter sofort auszahlen, wenn keine weiteren Forderungen mehr bestehen (AG Kassel WM 84, 226).

ein fairer Vermieter gibt die Kaution frei - möglicherweise bis auf einen Rest, der durch die Nebenkosten bedingt sein kann.

Ein kluger Vermieter gibt die Kaution frei und vereinbart mit dem alten Mieter, dass der die mögliche Nebenkostenrechnung unmittelbar nach Zusendung ausgleicht.

Falls du wissen willst, was daran klug sein soll:

Wir bekommen im Leben immer das zurück, was wir geben

( Gesetz der Resonanz )

Die Kaution wird erst bis zu 6 Monate nach der Kündigung ausgezahlt, da der Vermieter noch 3 Monate Zeit hat, wenn noch Mängel entdeckt werden, die bei der Übergabe nich entdeckt wurden, die Kosten beim ehemaligen Mieter einzufordern.

edit: Darüberhinaus kann bei Auszahlung der Kaution so viel einbehalten werden, wie laut Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist, vorausgestzt im Vorjahr gab es auch schon eine Nachzahlung.

omniadream 
Fragesteller
 14.02.2011, 18:37

ok, danke.

XtraDry  14.02.2011, 18:39

Und wenn der Vermieter dafür nur drei Monate Zeit hat, warum darf er die Kaution dann 6 Monate behalten? Das widerspricht sich...

crashlady  14.02.2011, 18:44
@XtraDry

bis zu 6 Monate - so is halt das Gesetz. Frag den nach dem Warum, der es geschrieben hat.

XtraDry  14.02.2011, 18:51
@crashlady

Dann würde ich doch einfach mal fragen, wo dies im Gesetz stehen soll? Ich kenne das Mietrecht ziemlich gut, aber dieser Paragraph ist mir nicht bekannt...

Malkia  15.02.2011, 04:18

Das ist so nicht ganz richtig, siehe meinen Beitrag.

Im Regelfall innerhalb von 6 Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses. Ein vorzeitiger Anspruch besteht nicht. Der Vermieter kann jedoch auch vorher schon die Kaution freigeben. Aber weshalb sollte er dies tun ohne evtl. Abrechnungsspitzen zu kennen, denen er sonst evtl. hinterherrennen müßte?