Verzichtserklärung zu Kaution?

3 Antworten

Irgendwann ganz am Anfang hat der Vermieter Kaution von den ersten Mietern kassiert. Diese ist noch irgendwo bei ihm und hoffentlich getrennt von seinem Vermögen aufbewahrt.

Wenn Dein Mietverhältnis endet, hast Du Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution. Allerdings muss man auch sehen, auf welche Weise denn die Mietverträge beendet wurden.

Es könnte gut sein, dass durch die "Weitergabe" der Verträge irgendwann Dein Anspruch auf die Kaution gar nicht mehr gegeben war. So, als hättest Du nie eine Kaution gezahlt. Du hast vielleicht die Kaution von Deinem Vormieter oder von allen Deinen Vormietern durch Deine Zahlung abgelöst, aber das heisst noch lange nicht, dass Du nun Anspruch auf die Kaution hast, die beim Vermieter liegt.

Gut möglich, dass nur die ersten den Anspruch gehabt hätten. Da sie aber anderweitig befriedigt wurden, haben sie ihren Anteil nie vom Vermieter zurück verlangt. Da deren Anspruch möglicherweise längst verjährt ist und Du vertraglich nie einen Anspruch erworben hast, könnte es gut sein, dass Du aussen vor bist und der Vermieter um den Kautionsbetrag reicher.

Du hast natürlich dem Vermieter gegenüber nur den Anspruch auf die Kaution, die du IHM gezahlt hast. Die Nebenabreden mit deinen Vor- und Mitmietern gehen ihn nichts an.

Was steht denn in deinem Mietvertrag?