darf ich nach Auszug aus wg mein Zimmer abschließen?

4 Antworten

So lange Du Miete für das Zimmer zahlst hast Du das Hausrecht darüber und darfst es natürlich, wie sonst auch, bei Abwesenheit abschließen.

Man könnte so ja versuchen einen Teil der Mietkosten abzuziehen und dem hauptmieter die Nutzung gestatten und nur dann nicht ein abschließen in Erwägung ziehen.

Könnte man. Man könnte aber auch einen Mietaufhebungsvertrag in Erwägung ziehen.

das besprichst du mit deinem mitbewohner.. inwieweit er dir entgegenkommt bzw.nicht............

so lange der mietvertrag läuft und oder die miete bezahlt wird, hast du selbstredend das recht, deinen bereich auch abzuschließen, egal ob du anwesend bist oder auch nicht.

im bedarffsfall muss allerdings gewärhelstiet sein, dass der bereich zugänglich ist z.B. für hausbesichtigungen, planmässige wartungen, reperaturen, sanierungen etc.

dies allerdings nur in abstimmung mit dem vermieter bzw. hauptmieter der wohnung im falle einer untervermietung.

lg, anna

Solange du für den Raum Miete zahlst, kannst das abschliessen. Sollte ein Nachfolger eher gefunden werden, solltest du über Telefon erreichbar sein, um dem Interessent eine Besichtigung zu ermöglichen. Damit kämest du eher aus dem Vertrag.