Mieterhöhung beim Hartz 4?

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Mit welcher Begründung willst du erhöhen? 

Man kann nicht schreiben: hiermit erhöht sich die Miete ab dem.... Um.... Euro. Das ist dann ein Formfehler und man kann erst nach Ablauf einer Frist erneut einen Versuch starten.

Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben (Wartefrist).Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent. In Berlin, Hamburg, München und vielen anderen Städten dürfen Vermieter die Miete sogar nur um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen (Kappungsgrenze).Grundlage für eine Mieterhöhung ist immer die tatsächliche Wohnfläche, auch wenn im Mietvertrag eine abweichende Wohnungsgröße steht, entschied der BGH (Az. VIII ZR 266/14).Zusätzlich dürfen Vermieter die Kosten für Modernisierungsarbeiten auf die Miete umlegen.

Ist der Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kann er seine Zustimmung verweigern. Dazu muss allerdings ein Grund vorliegen. Der Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen.

Der Schuldner ist der Mieter. Das Jobcenter übernimmt nur die Zahlung. Du kannst natürlich die Miete im angemessener Weise an den Mietspiegel anpassen.

Ob der Mieter Hartz4-Empfänger oder Millionär ist, ist egal.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 558 oder 559 BGB) darf die Miete erhöht werden.

Ob das Jobcenter die erhöhte Miete übernimmt ist das Problem des Mieters.

Du kannst im Rahmender gesetzlichen Möglichkeiten immer die Miete erhöhen. Oder handelt es sich um eine Sozialwohnung?

sie dürfen bis 100 euro anrechnungsfrei zum regelsatz dazuverdienen. da kann man für das bisschen erhöhung auch selber aufkommen

AntwortMarkus  08.02.2017, 19:02

Und was hat das mit der Frage zu tun? Richtig. Garnichts. Diese 100 Euro dürfen ALG II Bezieher übrigens anrechnungsfrei genau deshalb behalten, um davon den Weg zur Arbeit finanzieren zu können.