Kaltmiete inklusive Betriebskosten?

5 Antworten

Bei der Berechnung der Stütze für Miete (Grundmiete bzw. Nettomiete) gibt es auch Vorgaben zur Angemessenheit der Hausneben- und Heizkosten (getrennt). Die Betriebskosten sind schon von der Bezeichnung her niemals Teil der Grundmiete.

Die Expertenantwort von anitari ist bereits korrekt. Dennoch möchte ich sie ergänzen.

Oft sind das Einzelfallentscheidungen. Ein guter, alleinstehender Bekannter bezieht Leistungen nach SGB II und ihm werden als Gesamtkosten der Unterkunft 465 € anerkannt. Allerdings hat er einen Mietvertrag mit einer Pauschal-Miete, in der alle Betriebs- und Heizkostenkosten enthalten sind.

Hier ein Auszug aus § 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

DerHans  19.11.2015, 15:04

Wenn ein (neuer) Leistungsempfänger bereits in einer Wohnung wohnt, werden für 6 Monate erst einmal die vollen Kosten der Unterkunft anerkannt. er wird dann aufgefordert sich um Reduzierung der Kosten zu BEMÜHEN. Wie er das macht bleibt ihm überlassen.

Wer aber erst einmal eine Wohnung sucht, steht mit 298,00 € Höchstbetrag ziemlich im Regen. 

KlausM1966  19.11.2015, 15:45
@DerHans

Wie bereits gesagt ist die Antwort von >anitari< völlig richtig. Also sind es 298 € plus Heizkosten.

Wenn es keine Unterkunft zu den geforderten Konditionen gibt, gilt:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Wenn ein (neuer) Leistungsempfänger bereits in einer Wohnung wohnt, werden für 6 Monate erst einmal die vollen Kosten der Unterkunft anerkannt.

Stimmt so nicht!

"Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."

Und nur wenn die Kosten UNANGEMESSEN sind gilt:

Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

Ausnahmen bestätigen die Regel. Zusätzlich gilt:

Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

Was wir hier aus der Frage nicht erkennen können ist, ob der Hartz 4 Empfänger bereits eine Wohnung hat und umziehen möchte oder ob er erstmals eine eigene Wohnung beziehen möchte.

Nebenkosten und Betriebskosten sind das gleiche. Also in diesem Fall sollte die Wohnung kalt ungefähr 220 - 240 € kosten. Dazu etwa 60 - 80 € Nebenkosten. Sind ca Werte.

Das nennt sich Bruttokaltmiete. Das beinhaltete alle Betriebskosten, z. B. Wasser, Grundsteuer, Versicherungen, Müll etc. dazu, also zu den 298 €, kommen noch Heizkosten.

Nebenkosten ist der umgangssprachliche Begriff für Betriebskosten.

Du kannst nach einer Wohnung suchen die ohne Heizkosten max. 298 € monatlich kostet und nicht größer als 50 m² ist.

LaujoRo 
Fragesteller
 19.11.2015, 12:53

Also okay 298 ohne heizung. Die anderen kosten werden vom Jobcenter übernommen? 

Strom muss selbst bezahlt werden oder? 

anitari  19.11.2015, 12:58
@LaujoRo

Vom Jobcenter werden übernommen die Kaltmiete und Betriebskosten (z. B. Kaltwasser, Müllentsorgung, Grundsteuer, Versicherungen usw., sowie die Heizkosten.

Strom, wenn nicht zum Heizen notwendig, muß selbst gezahlt werden.

Warum musst du die Wohnung denn suchen und nicht der Hartz4 Empfänger selbst? Die Wohnung darf nicht mehr  als ca. 220 € kalt kosten.

LaujoRo 
Fragesteller
 19.11.2015, 12:49

Ich helfe halt, er guckt schon selbst keine Angst :)

anitari  19.11.2015, 12:49

Nein 298 € + Heizkosten.

lohne  19.11.2015, 12:50
@anitari

Das wage ich heftigst zu bezweifeln!

DerHans  19.11.2015, 15:05
@lohne

Das kommt natürlich drauf an, wo man sucht,

In Mecklenburg ist es ETWAS günstiger als in Hamburg