Mieterhöhung und Nebenkosten Minderung?

6 Antworten

Meine Frage ist ob der Vermieter die Miete um 30 € erhöhen und gleichzeitig die Nebenkosten um 30€ mindern darf? Ist das zulässig? 

Die Miete darf er erhöhen nach den gesetzlichen Bestimmungen; sprich das Mieterhöhungsverlangen muss entsprechend begründet werden.

Schau mal hier rein:

https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/mieterh%C3%B6hungsverlangen-wann-ablehnung-m%C3%B6glich-ist

Bei den Nebenkosten sieht es wie folgt aus:

Der Vermieter darf bzw. muss die Vorauszahlungen anhand der letzten Nebenkostenabrechnung anpassen.

Hast Du z.B. ein Guthaben von 240 €, dann muss er die Vorauszahlung um monatlich  1/12 = 20 € senken; bei Nachzahlung entsprechend erhöhen.

Darf er.

Allerdings muss er sich bei der Mieterhöhung natürlich an die gesetzlichen Regelungen halten. Bei dir, schätze ich mal, wird es wahrscheinlich § 558 BGB sein.

Das Eine ist die  Nettomiete und das Andere die Vorauszahlung der Betriebskosten.

Beides hat nichts miteinander zu tun.

Die Nettomiete darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften erhöht werden, die Vorauszahlungen dürfen angepasst werden (ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung). Da hier die Vorauszahlungen um 30 EUR gesenkt werden, gehe ich von einem Guthaben in Höhe von 360 EUR aus der Abrechnung aus.

Das Guthaben ist nur 143€ gewesen

@Julih193honey

Macht dann eine Absenkung von monatlich 11,91 € aus

Bei 30 € darfst Du dann nächstes Mal kräftig nachzahlen.

Der Vermieter soll nur um 12 € absenken, macht er das nicht, darfst Du das nach vorheriger Ankündigung machen.

Ich habe eh das Gefühl dass Dich Dein Vermieter verarschen will.

Ist doch komisch dass er NK- Vorauszahlungen um 30 € senkt aber Miete erhöht.

Hat er die Mieterhöhung begründet? Wenn ja womit und wie?

@Julih193honey

Dann dürften eigentlich die Vorauszahlungen lediglich um 12 EUR verringert werden. Ansonsten hast du bei der nächsten Abrechnung eine dicke Nachzahlung.

die Sache mit den Nebenkosten ist oft irreführend.

Das sind alles Vorrauszahlungen, einmal im Jahr bekommst du eine Schlussrechnung und musst entweder nachzahlen oder bekommst auch was wieder.

Rein theoretisch kannst du die nebenkostenabschlagszahlungen auch auf Null setzen, musst dann allerdings einmal im Jahr kräftig nachzahlen.

Rein theoretisch kannst du die nebenkostenabschlagszahlungen auch auf Null setzen, musst dann allerdings einmal im Jahr kräftig nachzahlen

Da dürfte der Vermieter wohl nicht einverstanden sein.

Meine Frage ist ob der Vermieter die Miete um 30 € erhöhen

darf er durch ein Mieterhöhungsbegehren: https://www.finanztip.de/mieterhoehung/

gleichzeitig die Nebenkosten um 30€ mindern darf?

auch das, da sich in der Vergangenheit herausgestellt hat, dass die Nebenkosten im Betrag zu hoch angesetzt wurden. Du hast doch immer rausbekommen.

die Mieterhöhung hat nach gewissen Regeln zu erfolgen.