Wieviel % Mieterhöhung sind auf einmal zulässig
Mein Vermieter will die Miete um 20% erhöhen, da er die Miete noch nie erhöht hat. Ich zahle Warmmiete. Darf er das auf einmal? Oder muß er das auf 3 Jahre verteilen?
7 Antworten
Nein - muss er nicht aufteilen. Max. 20% Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren - dass das auf zwei Mieterhöhungen aufgeteilt werden muss, steht nirgends.
Hier den Begriff Kaltmiete bzw. Warmmiete einzubringen verwirrt. Eindeutig ist definiert, dass die Nettomiete unter dem Begriff Mieterhöhung gilt. Die Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen auf Betriebskosten ist grundsätzlich nach einer Jahresabrechnung ab übernächstem Monat zukünftig durch beide Mietparteien möglich bzw. zulässig. Sie stellt keine Mieterhöhung bzw. evtl. Mietverrringerung dar. Dies Erhöhung der Nettomiete darf max. innert drei Jahren 20% betragen, muss sich aber an der örtlichen Vergleichsmiete oder, wenn vorhanden, dem Mietspiegel orientieren. Von einer Mieterhöhung bis zur Zustellung des Mieterhöhungsverlangens müssen mindestens 12 Monate vergangen sein, analog gilt das vom Mietbeginn an gerechnet. Das ist der Regelfall. Du hast nun eine sog. Warmmiete vereinbart. Das bedeutet, es ist eine Bruttomiete incl. aller Betriebskosten. Falls du alleiniger Mieter im Zweifamilienhaus bist, ist das zulässig, nicht in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen. In diesen müssten die Heizkosten nach Verbrauch separat abgerechnet werden, das schreibt die Heizkostenverordnung so, mit wenigen Ausnahmen, vor.
Innerhalb von 3 Jahren kann bis 20% erhöht werden, auch auf einmal. Warmmiete zahlt eigentlich jeder :-) Oder meinst du, dass deine Warmmiete nicht aufgeteilt ist in Kaltmiete und NK?
Denn erhöhen darf er nur die Kaltmiete.
Oder meinst du, dass deine Warmmiete nicht aufgeteilt ist in Kaltmiete und NK? Denn erhöhen darf er nur die Kaltmiete.
Nein, in dem Fall würde die Warmmiete (richtig: Inklusivmiete) erhöht...
Darf er das auf einmal? Oder muß er das auf 3 Jahre verteilen?
Das darf er auf einmal, er darf nur in drei Jahren insgesamt 20 % und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten...
Das darf er nicht! Geh zum Mieterverein und lass dich beraten.
doch darf er.
Grober Unfug, in diesem Fall auch der reflexartige Verweis auf den Mieterverein...