Jetzt Hartz 4 - vorher nicht. Muss ich die Nebenkosten Nachzahlung bezahlen?

5 Antworten

Wenn dir diese Forderung im Leistungsbezug zugegangen ist,dann wird sie auch vom Jobcenter übernommen,du musst es nur in Kopie einreichen !

Es werden aber nur diese Kosten übernommen,die sich auch auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beziehen.

Eine Nachzahlung die sich auf den Abschlag für Haushaltsstrom bezieht,musst du selber aus dem Regelsatz zahlen.

roman954 
Fragesteller
 31.07.2015, 20:52

Danke, Strom ist alles in Ordnung. Die alte Wohnung Klang schön günstig, weil die Heizungskosten maßlos untertrieben waren. Sauerei vom VM.

Du solltest auf jeden Fall einen Antrag auf Übernahme der Kosten stelllen.

Ob das Amt die Kosten vor dem Leistungsbezug von Hartz IV komplett übernimmt ist fraglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit dir ein Darlehen zu gewähren.

Das heißt man zahlt die Nebenkosten aus 2014 und zieht dir jeden Monat einen Betrag von deinen Leitungen ab.

Zunächst solltest du jedoch einen Termin mit deinem Fallmanager vereinbaren und ihm die Angelegenheit vorlegen.

Zuhause kannst du bereits ein paar Zeilen schreiben aus denen hervorgeht, dass du nicht  in der Lage bist die Nebenkosten selbst zu zahlen.

Eventuell schlägt man dir auch vor mit deinem Vermeter eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

roman954 
Fragesteller
 29.07.2015, 11:06

Werde ich versuchen, aber im Jobcenter sind die schlimmsten Leute überhaupt und Zahlen nie irgendwas, selbst wenn sie müssen. Musste das Jobcenter öfters verklagen und gewinne auch immer, aber ist stressig halt. Bei dieser Sache besteht anscheinend keine Rechtsgrundlage und es kommt nur ein Darlehn in Frage. Danke der Antwort.

schleudermaxe  30.07.2015, 14:30

... zum Glück sieht die herrschende Meinung dies total anders. Aktuell der BGH sowie:

Aus der Nebenkostenabrechnung entstehende Nachzahlungen gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und müssen von der Arbeitslosenbehörde übernommen werden (SG Hannover 03.03.2005 - S 51 SO 75/05 ER; SG Lüneburg 15.3.2005 S 23 S 75/05 ER). Sie sind kein in der Regelleistung enthaltener Bedarf, der als Darlehen nach § 23 Abs. 1 vergeben wird. Sie sind auch keine einmaligen Beihilfen nach Abs. 31. Berechtigte Nachforderung an Nebenkosten muss die Arbeitslosenbehörde übernehmen. Dabei ist unwichtig, ob der Abrechnungszeitraum vor oder im Bezug von Alg II liegt. Liegt die Forderung nach dem Bezug von Alg II, ist nicht mehr das JobCenter zuständig.

roman954 
Fragesteller
 31.07.2015, 00:11

Echt, dass höre ich zum ersten Mal! Hatte nur gelesen auf der Infoseite hartziv.org, dass man in Bezug von ALG ll sein muss - wenn man davor arbeiten war und die Nebenkostenabrechnung sich auf diesen Zeitraum bezieht, hat man Pech.

Vielen Dank, werde einen Antrag mal stellen. :)

... eine Nebenkostenabrechnung für zwei (Winter) Monate bedeutet ja meist Nachforderung und da diese jetzt kommt und somit jetzt fällig ist, muß das Ding zum Jobcenter, wenn die denn jetzt auch alle Kosten und Lasten der Unterkunft wuppen. Viel Glück.

Soweit ich informiert bin zahlt das Amt nur für die Zeit von Leistungsbezug. Du musst für die Zeit vorher selber aufkommen, du kannst aber für die offene Zeit einen Kredit bekommen, welches dann monatlich abgezogen wird, kommt auf das Amt an. Höflich nachfragen.

nein, übernehmen sie eigentlich nicht, weil du zu der zeit nicht im bezug warst

wenn du geld bekämst, würde es angerechnet, das sind aber 2 paar schuhe

roman954 
Fragesteller
 29.07.2015, 11:03

Aber eigentlich Beschiss bzgl. des Zuflussprinzips. Guthaben wäre angerechnet werden, aber Nachzahlung übernehmen die nicht? Ein Fall für den BGH. Aber danke.

Punkteleecher  29.07.2015, 11:04
@roman954

nein, das ist gewollt und genau richtig so

aber ich hab kb es dir zu erklären, aber es ist genau so gewollt

heurekaforyou  29.07.2015, 11:13

Ganz so einfach geht es ja auch nicht.

Wenn du einen Antrag stellst und dieser wird abgeleht, so muss das Jobcenter den Bescheid natürlich auch begründen.

Es stimmt. Oft kommt man nur durch Widerspruch und Klage zu seinem Recht, doch das muss man halt in Kauf nehmen oder auf seine Ansprüche verzichten.

Doch wie bereits gesagt, in diesem Fall besteht glaube ich kein Anspruch auf Übernahme.

Ganz sicher springt das Arbeitsamt auch dann mit einem Darlehen ein, wenn dein Vermieter eine Ratenzahlung abgelehnt hat.

Und ich bin mir fast sicher das er diese gar nicht  darf, weil du ja schließlich zahlungswillig bist, wenn du ihm Ratenzahlung anbietest.

Punkteleecher  29.07.2015, 11:15
@heurekaforyou

niemand muss ratenzahlung akzeptieren

geldschulden sind sofort und in voller höhe fällig

es gibt kein recht zur ratenzahlung

er kann die ganze summe fordern und dich zur EV nötigen, wenn du nicht zahlen kannst

wird er wohl für 150€ nicht tun, aber könnte er

schleudermaxe  30.07.2015, 14:31

... oh, da spricht ein Kenner? ... und warum sehen die Gerichte dies total anders?

Aus der Nebenkostenabrechnung entstehende Nachzahlungen gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und müssen von der Arbeitslosenbehörde übernommen werden (SG Hannover 03.03.2005 - S 51 SO 75/05 ER; SG Lüneburg 15.3.2005 S 23 S 75/05 ER). Sie sind kein in der Regelleistung enthaltener Bedarf, der als Darlehen nach § 23 Abs. 1 vergeben wird. Sie sind auch keine einmaligen Beihilfen nach Abs. 31. Berechtigte Nachforderung an Nebenkosten muss die Arbeitslosenbehörde übernehmen. Dabei ist unwichtig, ob der Abrechnungszeitraum vor oder im Bezug von Alg II liegt. Liegt die Forderung nach dem Bezug von Alg II, ist nicht mehr das JobCenter zuständig.

roman954 
Fragesteller
 31.07.2015, 00:15

Stelle auch deshalb selten Fragen hier, weil viele überhaupt keine Ahnung haben, aber darauf pochen, was zu wissen... Denke das BGH Urteil von dir sagt alles... Widerspricht dir bis jetzt auch keiner hier hehe. ;) THX