hartz IV und mieterhöhung

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Nur anteilig.

Beispiel:

Die Wohnung ist 60 m² groß. Das Sozialamt zahlt bisher 3/4 der Miete und 1/4 muß der Mieter zahlen. Bei der Mieterhöhung von 135 bleibt dieses Verhältnis, also das das Sozialamt 3/4 der Mieterhöhung (= 101,25) zahlt und beim Mieter 1/4 (=33,75) hängen bleibt.

Begründung:

Wenn die Wohnung die richtige Größe hätte, hätte der Vermieter ebenfalls Anspruch auf eine Mieterhöhung und das Sozalamt müsste diese dann auch bezahlen. Nur für den Teil der Wohnung, der über die vorgegebene Größe hinausgeht, muss der Betroffene selbst die Kosten tragen.

Nein, wenn die Miete zu hoch wird, muss er sich eine neue Wohnung suchen!

Ich habe momentan das gleiche Problem und das JC sagte mir das sie nur den vorgesehenen Satz zahlen. Bei mir Singlewohnung 465 Euro. Alles was drüber ist wird längstens 6 Monate gezahlt, danach nur noch Regelsatz. Also entweder neue Wohnung suchen oder Rest aus eigener Tasche zahlen.

Die Frage wäre, ob diese Mieterhöhung überhaupt statthaft ist. Wenn die Miete jetzt bereits zu hoch ist, bekommt er sicher die Aufforderung sich eine andere Wohnung zu suchen.

Er muss die Kosten der Unterkunft reduzieren. Wie er das macht, ist seine Sache. (z.B. Untervermietung) Jede Menge Studenten suchen günstigen Wohnraum

Wenn denn die eigenen finanziellen Mittel vorhanden sind, übernimmt das Jobcenter natürlich nur den errechneten Bedarf (Aufstocker). Es sollte zudem geprüft werden, welche Listen denn das Jobcenter anwendet. Meist sind diese uralt und beinhalten nicht die aktuellen Kosten und Lasten, so jedenfalls derzeit viele Gerichte (Beispiel: In S-H, Berlin, Sachsen). Rügen und ggf. deshalb auch streiten, so mein Tipp.